Ökobetriebe stehen vor großer Herausforderung
Haltung von Öko-Pflanzenfressern nur noch mit Weidegang
Diese Regelung stellt nun nicht wenige – oftmals langjährige – Biobetriebe vor enorme Herausforderungen, wenn sie zum Beispiel aufgrund von innerörtlicher Lage oder vielbefahrenen Straßen die Weidepflicht kaum umsetzen können.
In den vergangenen vier Jahren hatten Bund, Länder und Verbände intensive Diskussionen mit der EU-Kommission geführt und die Umsetzungsschwierigkeiten dargelegt. Wie zuvor in Österreich ist jedoch die EU-Kommission bei ihrem Standpunkt geblieben und hat das Pilotverfahren – eine Vorstufe des Vertragsverletzungsverfahrens – nur unter der Voraussetzung beendet, dass Deutschland die verschärfte Auslegung umsetzt.
Öko-KULAP: Weidepflicht bei Neubeantragung berücksichtigen
Bei etwa zwei Dritteln der Biobetriebe steht bis 27. Februar 2025 die Entscheidung an, ob sie einen neuen Förderantrag für einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) stellen. Betrieben, die die Weidepflicht auf absehbare Zeit nicht erfüllen können, raten die Ämter für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (ÄELF) davon ab, einen neuen Förderantrag zu stellen. Alle Betriebe mit ausgelaufenen oder laufenden Öko-KULAP-Verträgen bekommen in diesen Tagen schriftliche Informationen von den ÄELF über den Sachstand zur Weidepflicht im Zusammenhang mit der Förderantragstellung.
Der BBV bedauert sehr, dass Öko-Pflanzenfresser nicht mehr ohne Weide gehalten werden können, weil dies eine Reihe von Betrieben vor quasi unlösbare Herausforderungen stellt. Dennoch hofft der BBV, dass möglichst viele Betriebe „Öko“ bleiben können, und empfiehlt diesen, bei Bedarf auf Beraterinnen oder Berater der Öko-Erzeugerringe zuzugehen, um mit deren Hilfe individuelle Umsetzungswege zu finden.
Weiterführende Links zur Weidepflicht
- Zum „Weidepapier“, das im August von der LÖK-AG Weidehaltung veröffentlicht wurde
- „FAQ Weide“: Antworten der LfL auf häufig gestellte Fragen zur Weidepflicht
- Zur Pressemitteilung des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums (BayStMELFT)