Reifende Tomaten in einem Gewächshaus
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Arbeitsquarantäne für Saison-Arbeitskräfte

BBV setzt sich für Verlängerung ein

02.12.2020 | Der Bayerische Bauernverband bittet Staatskanzleichef Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml um Verlängerung der Arbeitsquarantäne für Saison-Arbeitskräfte über den 30. November 2020 hinaus. Die Praxis hatte sich in diesem Corona-Jahr bewährt.

Am 30. November 2020 endete die Verordnung über die Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV) vom 5. November 2020. Nach der bisherigen Einreise-Quarantäneverordnung war es möglich, dass landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte von der Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne ausgenommen werden, wenn an ihrem Unterbringungs- und Arbeitsort in den ersten zehn Tagen Hygienemaßnahmen durch den Betrieb und Vorkehrungen zur Kontaktvermei-dung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer häuslichen Quarantäne vergleichbar sind.

Mit dieser Ausnahme von der häuslichen Quarantäne war es den landwirtschaftlichen Betrieben auch in diesen Pandemiezeiten möglich, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen und gleichzeitig wirksame Maßnahmen zum Infektionsschutz umzusetzen. Da sich die Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte bewährt hat, ist aus Sicht des BBV die Ausnahme von der häuslichen Quarantäne bei gleichzeitiger Durchführung einer Arbeitsquarantäne auch weiterhin in eine Folgeforderung der Einreise-Quarantäneverordnung mit aufzunehmen. BBV-Generalsekretär Georg Wimmer hat sich daher am 27. November 2020 mit einem Brief an den Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann und Gesundheitsminis-terin Dr. Melanie Huml gewandt und um die Verlängerung der Arbeitsquarantäne für Saison-Arbeitskräfte gebeten.

Die Verlängerung der Möglichkeit zur Arbeitsquarantäne für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte hat sich aus Sicht des BBV bewährt und ist von großer Wichtigkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere im Obst- und Gemüsebau. Daher fordert der BBV, diese fortzuführen.