Betroffende landwirtschaftliche Betriebe können finanzielle Hilfsprogramme in Anspruch nehmen.
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Auszahlungen 2024: Alles bis Ende Dezember!

Bayerisches Ministerium will gleichsam wie in den Vorjahren vorgehen

03.12.2024 | Das bayerische Landwirtschaftsministerium will nach wie vor die bedeutenden, flächenbezogenen Zahlungen bis Ende Dezember 2024 auf den Konten der bayerischen Landwirtschaftsbetriebe haben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Auszahlung der flächenbezogenen Förderungen ist für die Liquidität der Betriebe gerade in dem schwierigen Jahr 2024 besonders wichtig.
  • Die umfassende Auszahlung in Bayern bis Ende des Antragsjahrs ist quasi einzigartig. 
  • Dank der Leistungskraft der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung können die flächenbezogenen Zahlungen der ersten und zweiten Säule der GAP im selbigen Antragsjahr erfolgen. In vielen anderen Bundesländern und EU-Staaten gibt es das so nicht.

 

So sieht die Planung der Auszahlungen in Bayern aus

Folgende Planung will das bayerische Landwirtschaftsministerium für die Auszahlungen zum Antragsjahr 2024 vorsehen:

 

  • Anfang Dezember 2024: Mehrgefahrenversicherung
  • Mitte Dezember 2024: Ausgleichszulage sowie daneben Zahlung Gewässerrandstreifen und Erschwernisausgleich Pflanzenschutz 
  • kurz vor Weihnachten 2024:  erste große Abrechnung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, sprich KULAP und VNP inklusive Ökolandbauprämie;

    wie bisher üblich – wahrscheinlich Anfang April 2025: Weideprämie und so genannte Wintermaßnahmen von KULAP und VNP.
  • Ende Dezember 2024: möglichst alle Direktzahlungen
    • Basisprämie
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Öko-Regelungen
    • Gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen.

      BayProTier: Auszahlung der Prämien wegen EDV-Umstellung anstelle wie zuvor im Oktober.