BaySL Digital: Förderanträge können ab sofort wieder gestellt werden
Alle Details zum Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital
Neu ist, dass ab sofort auch Feldroboter förderfähig sind. Unverändert fortgeführt wird die Förderung digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik, genauso wie Sensorsysteme im Bereich der Tierhaltung, die Krankheiten früher entdecken; gleiches gilt für Drohnentechnik zur exakten Analyse von Pflanzenbeständen, zum Ausbringen von Nützlingen und Saatgut sowie für Düngesensoren.
Zuwendungsfähige Investitionen sind:
Teil B
- Nahinfrarotsensoren zur Gülledüngung
- Stickstoffsensoren zur mineralischen Düngung
- Drohnengetragene Sensorik und Aktorik zur exakten Pflanzenbestandsanalyse mit Spezialkameras sowie zur Ausbringung von Nützlingen (z. B. Trichogramma); eine zugehörige Trägerdrohne (UAV) ist nur dann zuwendungsfähig, wenn die Sensorik/Aktorik einschließlich der zugehörigen UAV in betriebsbereitem und flugfähigem Zustand Gegenstand einer gemeinsamen Rechnung ist.
- Digitale Bewässerungsoptimierung durch Bodenfeuchte- und Niederschlagssensorik, digitales Brunnenmonitoring sowie digitale Effizienzsteigerung der Bewässerungssteuerung im Freilandanbau
Teil C
- Feldroboter, die automatisch Beikraut bekämpfen, den Bodendruck deutlich reduzieren oder Tätigkeiten durchführen, die ansonsten nur durch Handarbeit erledigt werden können (einschl. Garten- und Weinbau)
- Vollautomatische Geräte, die zwischen und innerhalb der Pflanzenreihen mechanisch oder thermisch Beikraut bekämpfen
- Elektronische Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzenreihen mechanisch oder thermisch Beikraut bekämpfen
- Pflanzenschutzgeräte, die Zielpflanzen bzw. -flächen erkennen und nur auf diesem Pflanzenschutzmittel ausbringen
Teil D
- Sensorsysteme am Tier
- Mikrofonbasiertes Monitoring (z. B. Systeme zur Hustenüberwachung bei Schweinen)
- Kamerabasiertes Monitoring (z. B. Geburtsüberwachungssysteme bei Schweinen)
- Kontinuierliche Gewichts- und Gangerfassung
- Online/Inline Milchinhaltsstoffanalyse
- Tierortungssysteme
Für die Teile B und C im BaySL Digital ist ein Zuschuss in Höhe von maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – je nach Investitionsgegenstand sind zwischen 500 Euro und 40.000 Euro möglich; im Teil D wird ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 3.750 Euro – gewährt. Zuwendungsbeträge von weniger als 500 Euro werden nicht gewährt.
Förderfähig sind jeweils die Ausgaben für den Erwerb der Fördergegenstände. Nicht zuwendungsfähig dagegen sind Ersatzbeschaffungen, Gegenstände, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt gefördert wurden, sowie gebrauchte Gegenstände.
Wichtig ist dabei, dass die förderfähigen Produkte in der im Internet-Förderwegweiser des StMELF bekannt gegebenen Produktliste (Vorschlagsliste) als förderfähige Produkte gelistet sind. Die Produktlisten werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft fortlaufend gepflegt und aktualisiert. Zudem müssen die Fördervoraussetzungen grundsätzlich zum Zeitpunkt einer Bewilligung erfüllt sein. Vor Bekanntgabe eines Zuwendungsbescheides dürfen keine dem beantragten Vorhaben zuzurechnenden Aufträge oder Bestellungen erfolgt sein.
Interessierte Landwirte können sich direkt an die BaySL-Digital-Hotline 0871/9522-4658 wenden oder an das BaySL-Digital-Postfach baysldigital@stmelf.bayern.de. Weitergehende Informationen wie das Merkblatt sowie die Positivlisten der förderfähigen Produkte finden sich im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-sonderprogramm-landwirtschaft-digital-baysl/index.html.