Berufsgenossenschaft verschickt Beitragsbescheide
Gut aufbewahren: Bescheid dient als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft
Im Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ und auf ihrer Internetseite gibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Informationen zu den Eckpunkten. Auch nachdem der Beitrag bezahlt wurde, empfiehlt die SVLFG, den Bescheid aufzubewahren. Der Beitragsbescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) wird inzwischen in unterschiedlichen Bereichen als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Das gilt zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild“ oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber" beim jährlichen Förderantrag nachgewiesen.
Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wurde die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu übersenden. Nicht selten geschah dies unter Zeitdruck, da das Fristende nahte. Der SVLFG wurde in diesem Zusammenhang zwar keine Aufgabe übertragen, gleichwohl wurden die Wünsche im Interesse der Mitglieder erfüllt. Allerdings wird diese Aufgabe nicht jedes Jahr erneut bewältigt werden können.
Die SVLFG rät daher, den letzten Beitragsbescheid aufzubewahren oder sich eine Kopie zu machen, wenn dieser zum Beispiel an den Steuerberater gegeben wird. Dann ist der Bescheid für andere Zwecke stets zur Hand.
Noch besser ist die Anmeldung zum Versichertenportal „Meine SVLFG“ und die Nutzung des digitalen Postfaches. Auch ältere Dokumente stehen dort zur Verfügung oder können angefordert werden. Dadurch werden der eigene Aufwand sowie der für die Verwaltung verringert und die Verwaltungskosten entlastet
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