Beschäftigung von Saisonarbeitern: Hygienevorschriften unbedingt einhalten
BBV-Generalsekretär Georg Wimmer appelliert an Betriebe
Diese Vorgaben beginnen im Heimatland der Saisonarbeiter, da ihnen bereits vor der Abreise von den deutschen Arbeitgebern die Haygienevorschriften in der jeweiligen Landessprache übersendet werden müssen. Sie gehen über einen Gesundheitscheck bei der Einreise bis hin zu strengen Regeln für die Unterbringung und die Arbeit auf den Betrieben in Deutschland. Die Einzelheiten dieser Vorschriften sind im Konzeptpapier des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 2. April enthalten. Hier finden Sie das Konzeptpapier.
Neben diesen Vorgaben sind auch die Vorschriften der Einreise-Quarantäneverordnung der Bayerischen Staatsregierung einzuhalten: Betriebe müssen Saisonarbeiter vor deren Arbeitsbeginn bei den Gesundheitsämtern anmelden. Zudem ist schriftlich zu dokumentieren, welche Hygienemaßnahmen auf dem Betrieb getroffen worden sind. Die Behörden kontrollieren diese Vorgaben, es drohen empfindliche Geldbußen.
Der Bayerische Bauernverband rät Betrieben, die Saisonarbeitskräfte nach Deutschland holen möchten, bereits vorab zu prüfen, ob sie alle derzeit geltenden Vorschriften einhalten können. Alle Hygieneregeln gelten nicht nur für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien, die per Flugzeug einreisen, sondern für alle Arbeitskräfte auf landwirtschaftlichen Betrieben.