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Corona-Test-Angebotspflicht für Arbeitgeber
Landwirte sind zu Test-Angeboten für Beschäftigte verpflichtet
16.04.2021 | Künftig ist eine Corona-Test-Angebotspflicht für Arbeitgeber vorgeschrieben. Eingefügt wird diese Angebotspflicht in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit einer derzeit befristeten Geltungsdauer bis 30.06.2021.
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