Erntehelfer Bayerischer Bauernverband Saisonarbeit
© BBV

Corona-Test-Angebotspflicht für Arbeitgeber

Landwirte sind zu Test-Angeboten für Beschäftigte verpflichtet

16.04.2021 | Künftig ist eine Corona-Test-Angebotspflicht für Arbeitgeber vorgeschrieben. Eingefügt wird diese Angebotspflicht in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit einer derzeit befristeten Geltungsdauer bis 30.06.2021.

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder