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Dorf- und Betriebshilfe wird neu gefördert

Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe wird günstiger

20.06.2024 | Die Einsätze in der sozialen Dorf- und Betriebshilfe ab 1. Januar 2024 werden wieder bezuschusst und dies rückwirkend. Die landwirtschaftlichen Betriebe können durch die neue staatliche Förderung sehr günstig Einsatzstunden beauftragen, die nicht mehr durch den Sozialversicherungsträger übernommen werden.

Wie der Dachverband Ländlicher Dienste e. V. mitteilt, haben sich der Förderbereich und die Modalitäten geändert. So werden sozialoffene Einsätze bis 728 Einsatzstunden pro Kalenderjahr, bei denen keine Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger erfolgt, aber eine soziale Notwendigkeit ärztlich nachgewiesen ist, mit 80 Prozent gefördert. Auch wirtschaftliche Entlastungseinsätze bis 100 Einsatzstunden pro Kalenderjahr werden mit 50 Prozent bezuschusst. Berechnungsgrundlage für den Zuschuss ist jeweils der aktuelle Verrechnungssatz der Sozialversicherung. Nach der bisherigen Richtlinie wurden auch die sozialpflichtigen Einsätze unterstützt, dies ist jetzt nicht mehr möglich.

Der Dachverband der Ländlichen Dienste unter dem Vorsitz des Bayerischen Bauernverbands hat mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und der Staatl. Führungsakademie (FÜAK) eine ausgewogene neue Förderrichtlinie erarbeitet. War die bisherige Förderrichtline nur für Einsätze der Trägerorganisationen der hauptamtlichen Dorf- und Betriebshilfe vorbehalten, hat sich der Kreis der Einsatzkräfte nun erheblich erweitert. So sind jetzt auch Einsätze des Berufsverbandes sozialer Fachkräfte im ländlichen Raum sowie der Maschinenring GmbH förderberechtigt.

Auch der „förderfähige Personenkreis“ hat sich erweitert. Der Fokus liegt nun auf dem landwirtschaftlichen Betrieb inklusive aller Angehörigen, Kinder, Altenteiler und sogar Mitarbeiter, sofern eine Betriebsnummer vorliegt. Dies ist eine erhebliche Besserstellung im Vergleich zur bisherigen Richtlinie.

„Wir sind allen Beteiligten, allen voran Frau Staatsministerin Michaela Kaniber und ihrem Team im Ministerium und der FÜAK sehr dankbar, dass diese neue Förderrichtlinie nun auf den Weg gebracht wurde und inhaltlich einen größeren Personenkreis erfasst. Das ist genau die Zielrichtung, um die Bäuerinnen und Bauern in Notfällen zu unterstützen, wenn die Leistungen der Sozialversicherungen nicht mehr greifen. Vor allem ist es gelungen den Verwaltungsaufwand für die Förderung massiv zu reduzieren“, sagt der derzeitige Vorsitzende des Dachverbandes Stefan Kürschner vom BBV.

Die Einsatz- und Förderbeantragung bei sozialoffenen und Entlastungseinsätzen wird wie gewohnt über die örtlichen Maschinenringe abgewickelt, die Abrechnung mit dem Betrieb erfolgt zu den reduzierten Verrechnungssätzen, die je nach Trägerorganisation bei sozialoffenen Einsätzen zwischen acht Euro/Stunde und zwölf Euro/Stunde liegen.

Die Antragstellung für die Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger läuft wie gewohnt über die örtlichen Maschinenringe weiter, kann aber auch über jede BBV-Geschäftsstelle kostenfrei erfolgen.

Das Schaubild Förderung steht hier zum Download bereit: