Erfolg: Keine Kfz-Haftpflicht für Arbeitsmaschinen
Erfolgreicher Einsatz von Bauernverband und Versicherungswirtschaft
Der Bundesrat forderte die Ausnahmemöglichkeit, damit insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe Vertragsänderungen, Arbeitsaufwand und Kosten vermieden werden.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird die EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen umgesetzt. Die EU-Richtlinie schreibt vor, zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Erntemaschinen, Bagger, Kehrmaschinen sowie Gabelstapler und Aufsitzrasenmäher mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h bis 20 km/h mit mindestens 7,5 Mio. € Versicherungssumme zu versichern.
Ziel der Richtlinie ist es, das Pflichtversicherungsgesetz und das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz systematisch und rechtssprachlich zu vereinheitlichen und zu modernisieren, um u. a. Verkehrsopfern auch im grenzüberschreitenden Kontext eine schnelle und unkomplizierte Entschädigung möglich zu machen.
Die Bundesregierung hatte dazu im vergangenen Jahr einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsah, dass ab dem 24. Dezember 2023 auch zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 6 km/h bis 20 km/h der Kfz-Versicherung hätten zugeführt werden sollen.
Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung hätte erhebliche Mehrkosten für die Betriebe verursacht. Außerdem wäre es wegen des kurzen Umsetzungszeitraums zu erheblichen Versicherungslücken und in der Folge zu einer Strafbarkeit der Landwirte gekommen, da die Versicherer schlicht nicht dazu in der Lage gewesen wären, hunderttausende Verträge in der vorgegebenen kurzen Zeitspanne anzupassen.
Auch aufgrund der praktischen Umsetzungsschwierigkeiten gingen der Deutsche Bauernverband, die BBV Service gemeinsam mit dem Gesamtverband der Versicherer gegen diesen Gesetzesentwurf vor - mit Erfolg.