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Jetzt kostenfrei informieren - Landwirtschaftliche Krankenkasse: Neuer Beitragsmaßstab ab 2025

Standardeinkommen als Grundlage: BBV-Landesfachausschuss für soziale Fragen diskutierte Neuerungen

19.11.2024 | Ab dem Jahr 2025 müssen die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nach einem neuen Beitragsmaßstab berechnet werden. Der Grund: Mit der Grundsteuerreform stehen die bisherigen Grundlagen zur Beitragsberechnung bei der LKK nach dem sogenannten korrigierten Flächenwert nicht mehr zur Verfügung. Die Vertreterversammlung der SVLFG hat deshalb am 13. November 2024 den neuen Beitragsmaßstab bei der LKK für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Online-Veranstaltungen - Der neue Beitragsmaßstab bei der LKK - Grundlegende Informationen

Bei der Veranstaltung erfahren Sie welche Systematik hinter dem neuen Beitragsmaßstab steckt. Anhand von Beispielsbetrieben wird Ihnen die Beitragsberechnung gezeigt. Nach der Veranstaltung können Sie die Entwicklung Ihres LKK-Beitrags unter Zuhilfenahme der Informationsangebote der SVLFG selbst abschätzen.

Der Landesfachausschuss für soziale Fragen des BBV hat sich in seiner Sitzung am 7. November 2024 intensiv mit dem Entwurf für den neuen Beitragsmaßstab auseinandergesetzt und sich die geplanten Änderungen vorstellen lassen.

In den vergangenen Monaten hatte die SVLFG intensiv an der Einführung eines neuen Beitragsmaßstabs für die Krankenversicherung der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer gearbeitet. Die Vertreterversammlung beschloss, als neuen Maßstab für die Beiträge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige ab 1. Januar 2025 das sogenannte Standardeinkommen einzuführen. 

Das Standardeinkommen basiert auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL e.V. ) und des Thünen-Instituts. Die beiden Organisationen haben für jedes land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren, welches bei der SVLFG hinterlegt ist, eigene betriebswirtschaftliche Werte für jeden deutschen Landkreis ermittelt. Diese standardisierten Einkommensbeiträge für beispielsweise Grünland, Ackerbau, Milchviehhaltung, Schweinehaltung oder Forst, ergeben vervielfältigt mit der betriebsindividuell bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Tiere den Einkommenswert, der für die Einstufung in die 20 Beitragsklassen der LKK genutzt wird.

Die Einzelheiten des sogenannten Standardeinkommens wurden von den BBV-Ausschussmitgliedern, die zum Teil auch Mitglieder der Vertreterversammlung der SVLFG sind, intensiv diskutiert.

Nähere Informationen zum neuen Beitragsmaßstab bei der LKK werden auf der Webseite der SVLFG unter www.svlfg.de veröffentlicht. Dort wird in den nächsten Tagen auch ein Beitragsrechner eingestellt werden, mit denen die Versicherten sich den künftigen Krankenkassenbeitrag anhand ihrer bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Nutztiere berechnen lassen können.

Für weitere Informationen zum neuen Beitragsmaßstab stehen auch die BBV-Geschäftsstellen zur Verfügung.