Jetzt kostenfrei informieren - Landwirtschaftliche Krankenkasse: Neuer Beitragsmaßstab ab 2025
Standardeinkommen als Grundlage
Online-Veranstaltungen - Der neue Beitragsmaßstab bei der LKK - Grundlegende Informationen zum Beitragsbescheid
Bei der Veranstaltung erfahren Sie welche Systematik hinter dem neuen Beitragsmaßstab steckt. Anhand von Beispielsbetrieben wird Ihnen die Beitragsberechnung gezeigt. Nach der Veranstaltung können Sie die Entwicklung Ihres LKK-Beitrags unter Zuhilfenahme der Informationsangebote der SVLFG selbst abschätzen.
In den vergangenen Monaten hatte die SVLFG intensiv an der Einführung eines neuen Beitragsmaßstabs für die Krankenversicherung der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer gearbeitet. Die Vertreterversammlung beschloss, als neuen Maßstab für die Beiträge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige ab 1. Januar 2025 das sogenannte Standardeinkommen einzuführen.
Das Standardeinkommen basiert auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL e.V. ) und des Thünen-Instituts. Die beiden Organisationen haben für jedes land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren, welches bei der SVLFG hinterlegt ist, eigene betriebswirtschaftliche Werte für jeden deutschen Landkreis ermittelt. Diese standardisierten Einkommensbeiträge für beispielsweise Grünland, Ackerbau, Milchviehhaltung, Schweinehaltung oder Forst, ergeben vervielfältigt mit der betriebsindividuell bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Tiere den Einkommenswert, der für die Einstufung in die 20 Beitragsklassen der LKK genutzt wird.
Nähere Informationen zum neuen Beitragsmaßstab bei der LKK werden auf der Webseite der SVLFG unter www.svlfg.de/beitraege-lkk veröffentlicht. Dort wird in den nächsten Tagen auch ein Beitragsrechner eingestellt werden, mit denen die Versicherten sich den künftigen Krankenkassenbeitrag anhand ihrer bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Nutztiere berechnen lassen können.
Für weitere Informationen zum neuen Beitragsmaßstab stehen auch die BBV-Geschäftsstellen zur Verfügung.