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Jetzt Mehrfachantrag stellen

BBV-Geschäftsstellen unterstützen die Landwirte dabei

23.03.2022 | Ab sofort können die bayerischen Landwirte ihren Mehrfachantrag 2022 einreichen. Die zu beantragenden Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen sichern in bedeutendem Umfang die Liquidität in den bayerischen Landwirtschaftsbetrieben. Die Frist zur Antragstellung endet am 16. Mai 2022.

Der Bayerische Bauernverband setzt sich seit vielen Jahren auf bayerischer, deutscher und europäischer Ebene tatkräftig dafür ein, dass es diese Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen gibt. Mit dem Mehrfachantrag werden die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragt. Außerdem können die Sommerweidehaltung für Rinder sowie die Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen, die Landwirte zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer angelegt haben, beantragt werden.

Den Betrieben wird empfohlen, sich frühzeitig um die Mehrfachantragstellung zu kümmern und vor allem den betriebsindividuellen Termin beim zuständigen Landwirtschaftsamt wahrzunehmen. Die Fachberater/-innen an den BBV-Geschäftsstellen unterstützen Sie und übernehmen zusammen mit Ihnen die Mehrfachantragstellung über das Online-System iBALIS. Bei Bedarf ist in diesem Zusammenhang die Überprüfung der Luftbilder der von Ihnen bewirtschafteten Feldstücke sowie die Digitalisierung von Gewässerrandstreifen möglich. Auch bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen, die ab dem nächsten Jahr als zusätzliches System nicht mehr fortbestehen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrer BBV-Geschäftsstelle - wir helfen Ihnen gerne.