Landwirtschaftliche Krankenkasse: Neuer Beitragsmaßstab ab 2025 - jetzt kostenfrei informieren
Standardeinkommen als Grundlage: Online-Veranstaltungen erläutern Einzelheiten
Der neue Beitragsmaßstab wird für viele Unternehmerinnen und Unternehmer Änderungen in der Beitragshöhe bringen. Das liegt auch daran, dass aufgrund von Steigerungen der Kosten im Gesundheitssystem die Beiträge auch ohne Änderung des Beitragsmaßstabes hätten steigen müssen.
Die SVLFG geht davon aus, dass ca. 15 % der Versicherten in ihrer bisherigen Beitragsklasse bleiben. 42 % der Unternehmer werden in eine niedrigere Beitragsklasse eingestuft und 43 % der Unternehmer werden in eine höhere Beitragsklasse wechseln.
Dessen ungeachtet beläuft sich der Beitrag bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bei der LKK auf 92,15 Prozent gegenüber dem Höchstbeitrag bei anderen Krankenversicherungen.
Ein Grund für diese Veränderungen ist, dass nunmehr auch das Einkommenspotenzial aus der Nutztierhaltung bei der Beitragsberechnung berücksichtigt wird.
Einzelheiten zur Berechnung der neuen Beiträge und zum neuen Beitragsmaßstab Standardeinkommen sind auf der Webseite der SVLFG zu finden. Dort gibt es auch einen Beitragsrechner, mit denen die Versicherten sich den künftigen Krankenkassenbeitrag anhand ihrer bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Nutztiere berechnen lassen können.
Da damit zu rechnen ist, dass durch die Umstellung des Beitragsmaßstabes viele Unternehmerinnen und Unternehmer Fragen zu ihrem neuen Beitragsbescheid haben werden, bietet das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbands drei kostenfreie Online-Veranstaltungen zur Information der Versicherten an. Bei diesen Veranstaltungen werden die Einzelheiten des neuen Beitragsmaßstabs erläutert. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, so stehen den Versicherten auch die Geschäftsstellen des BBV als Verwaltungsstellen der SVLFG für Fragen zu Verfügung.
Online-Veranstaltungen - Der neue Beitragsmaßstab bei der LKK - Grundlegende Informationen zum Beitragsbescheid
Bei der Veranstaltung erfahren Sie welche Systematik hinter dem neuen Beitragsmaßstab steckt. Anhand von Beispielsbetrieben wird Ihnen die Beitragsberechnung gezeigt. Nach der Veranstaltung können Sie die Entwicklung Ihres LKK-Beitrags unter Zuhilfenahme der Informationsangebote der SVLFG selbst abschätzen.
Informationen zum Standardeinkommen
In den vergangenen Monaten hatte die SVLFG intensiv an der Einführung eines neuen Beitragsmaßstabs für die Krankenversicherung der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer gearbeitet. Die Vertreterversammlung beschloss, als neuen Maßstab für die Beiträge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige ab 1. Januar 2025 das sogenannte Standardeinkommen einzuführen.
Das Standardeinkommen basiert auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL e.V. ) und des Thünen-Instituts. Die beiden Organisationen haben für jedes land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren, welches bei der SVLFG hinterlegt ist, eigene betriebswirtschaftliche Werte für jeden deutschen Landkreis ermittelt. Diese standardisierten Einkommensbeiträge für beispielsweise Grünland, Ackerbau, Milchviehhaltung, Schweinehaltung oder Forst, ergeben vervielfältigt mit der betriebsindividuell bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Tiere den Einkommenswert, der für die Einstufung in die 20 Beitragsklassen der LKK genutzt wird.