LKK-Beiträge müssen korrigiert werden
Betroffene Betriebe erhalten bis Ende März von der SVLFG neue Bescheide
Das "Standardeinkommen" basiert auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), des Thünen-Instituts (TI) und des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG).
Die SVLFG hat nach Hinweisen verschiedener Verbände, darunter auch der Bayerische Bauernverband, nun festgestellt, dass die Standardeinkommenswerte für Mähdrusch und Hopfen fehlerhaft berechnet wurden und damit das Standardeinkommen für diese Produktionsverfahren zu hoch angesetzt wurde. Damit ergeben sich Auswirkungen auf die Beitragsklasseneinstufung und in der Folge auch auf die Beitragshöhe der LKK-Mitglieder.
Nach Feststellung dieses Fehlers korrigiert die SVLFG die Beitragsbescheide und alle betroffenen LKK Mitglieder erhalten - voraussichtlich bis Ende März 2025 - neue Beitragsbescheide, wenn sich durch die Neuberechnung eine Änderung der Beitragsklasse ergibt. Ein Antrag der LKK Mitglieder ist für diese Änderung nicht erforderlich, die Korrektur erfolgt durch die SVLFG von Amts wegen.
Weiterhin prüft die SVLFG in Zusammenarbeit mit dem KTBL auch noch weitere Hinweise und Vorschläge des Bayerischen Bauernverbandes und anderer Verbände und Organisationen hinsichtlich der Berechnung der Standardeinkommenswerte, um eine faire Beitragsberechnung zu gewährleisten."
Weitere Informationen zum neuen Beitragsmaßstab gibt es hier.