© catshila - fotolia.com
Nächste Meldung zum staatlichen Antibiotika-Monitoring steht kurz bevor
Bis zum 14. Juli 2024 halbjährliche Tierbestandsmeldung abgeben
05.07.2024 | Seit dem 1. Januar 2023 sind Tierhalterinnen und Tierhalter bestimmter Nutzungsarten dazu verpflichtet eine halbjährliche Tierbestandsmeldung im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzepts abzugeben. Die nächste Meldung muss bis zum 14. Juli 2024 erfolgen.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.