Saisonarbeitskräfte: 70-Tage-Regelung wird unbefristet verlängert
Verlängerung für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung erreicht
„Diese Regelung hat sich seit 2015 bewährt und wird nun in dauerhaftes Recht umgesetzt“, begrüßt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl die Entscheidung und bedankt sich gleichzeitig bei allen, die mitgeholfen haben, dieses positive Ergebnis zu erreichen.
„Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von zwei auf drei Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv auf Arbeitnehmer und Betriebe ausgewirkt. Die Entscheidung für eine unbefristete Regelung für Saisonarbeitskräfte ist ein Erfolg der Arbeit des Bauernverbandes“, sagt Heidl. Die Entfristung sei dringend notwendig gewesen, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung befristet bis Ende 2018 erweitert. Gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Landwirtschaft und des Gartenbaus hatte der Bauernverband Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aufgefordert, sich für eine gesetzliche Entfristung der derzeitigen Übergangsregelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen einzusetzen.