Sonderaktion für UV/Hitzeschutz-Produkte
SVLFG-Förderaktion startet am 15. März um 12 Uhr
Gefördert wird Kühlkleidung in Form von Westen, Kopfbedeckungen und Shirts, sowie UV-Schutzzelte (für Arbeitgeberbetriebe) und Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz. Dafür stehen insgesamt 400.000 € zur Verfügung. Die Förderhöhe liegt bei 50 % der Kosten, pro Betrieb maximal 400 €.
Förderbeginn ist am 15. März 2022 um 12:00 Uhr.
Die Antragsformulare stehen ab den genannten Terminen zum Download bei der Beschreibung der geförderten Produkte zur Verfügung. Die Sonnenschutzprodukte dürfen erst gekauft werden, wenn die SVLFG die Förderzusage erteilt hat.
Die Aktion endet, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind, spätestens am 31. Oktober 2022.
Der Antrag kann nur online gestellt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular (ab 15. März 2022) gibt es hier