Kindergeburtstage ausrichten
Tipps für Betriebe
Sie können sich dabei auf unserer Kindergeburtstage-Karte präsentieren, auf der Eltern Anbieter für Kindgerburtstage in ganz Bayern finden. Lassen Sie sich jetzt eintragen - diesen Service bietet der BBV exklusiv und kostenlos seinen Mitgliedern an.
So melden Sie sich an:
Wollen Sie sich als Anbieter von Kindergeburtstagen registrieren lassen? Dann schicken Sie Ihre Anmeldung (mit BBV-Mitgliedsnummer, Anschrift, Kontaktdaten, evtl. Web-Adresse und kurzer Beschreibung) formlos per E-Mail an Kontakt@BayerischerBauernVerband.de.
Kindergeburtstage als weiteres Standbein Ihres Hofes – Tipps für Betriebe
Programmgestaltung
Sie, die Bäuerinnen und Bauern können die Feste ganz nach Ihren Ideen und Möglichkeiten auf dem Hof gestalten. Die Verantwortung liegt bei Ihnen, Sie stimmen das Programm je nach Jahreszeit ab, geben den Zeitrahmen vor und vereinbaren den Preis. Über die „Kindergeburtstagsliste“ setzen sich Interessenten direkt mit Ihnen in Verbindung.
Was sollten Sie vorab überlegen?
Bevor Sie mit Ihrem Angebot in die Öffentlichkeit gehen, sollten Sie sich gründlich informieren, am besten bei einem Gespräch an Ihrer zuständigen BBV-Geschäftsstelle. Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht ausreichend ist und ob es eventuell Versicherungsausschlüsse gibt (zum Beispiel Schlepperfahrten im Anhänger). Setzen Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und informieren Sie sich bei Ihrer LSV über Sicherheitsvorkehrungen auf dem Hof. Auch Vorschriften zur Seuchenhygiene sowie Hygiene- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Es lohnt sich auf alle Fälle, mit Mitarbeitern Ihrer Geschäftsstellen Kontakt aufzunehmen. Zudem ist es auch hilfreich, sich mit Berufskolleginnen und Berufskollegen auszutauschen, die bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Kindergeburtstagen haben.
Häufig sind Kindergeburtstage auch der Einstieg in weitere Veranstaltungsangebote für Kindergruppen, zum Beispiel Schulklassen. Nähere Auskünfte über erlebnisorientierte Qualifizierungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer erteilen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.