Mehr Klarheit für Verbraucher
Landfrauen begrüßen neue Herkunftskennzeichnung für Hauptzutaten
Mehr und mehr Verbraucher legen Wert auf regionale Produkte, bei denen die Herkunft klar ersichtlich ist. Jetzt haben Verbraucher auch die Chance zu erkennen, woher die Hauptzutaten von Lebensmitteln mit Herkunftskennzeichnung kommen.
Kennzeichnen Hersteller ihre Produkte mit einer Herkunftsangabe, so müssen sie seit dem 1. April 2020 auch den Herkunftsort der Hauptzutat nennen, falls dieser nicht mit der angegebenen Herkunftskennzeichnung übereinstimmt. Geregelt wird dies durch die EU-Durchführungsverordnung 2018/775 zu Art. 26 Abs. 3 LMIV.
Der Verbraucher sieht künftig auf der Verpackung, dass z. B. die Tomaten in „italienischer Tomatensoße“ aus Spanien kommen können oder, wenn „dänischer Käse“ mit Milch aus Deutschland hergestellt wird. Es lohnt sich also, genau auf die Kennzeichnung zu schauen.
Die Landfrauen sehen in dieser Regelung einen längst überfälligen Schritt hin zu einer größeren Transparenz für die Verbraucher bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit mehreren Zutaten.