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© Regine Tholen/unsplash

Echter Schutz der Regenwälder statt Bürokratieaufbau

Abstimmung zur Entwaldungsverordnung im EU-Parlament: Bayerischer Bauernverband fordert Vereinfachungen

Am 14.11.2024 hat das EU-Parlament über den Kommissionsvorschlag zur Entwaldungsverordnung (EUDR) abgestimmt und diese um ein Jahr verschoben. Diese sollte ursprünglich zum 30. Dezember 2024, also bereits zum Jahresende in Kraft treten. „Die Verschiebung ist eine logische Konsequenz daraus, dass die Europäische Kommission ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Deshalb sollte sie ein, besser zwei Jahre nachsitzen, um hier praktikable Umsetzungsvarianten vorzulegen“, fordert Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV).

Die Verordnung hat zum Ziel, den europäischen Markt vor Produkten aus Entwaldung zu schützen und so den Regenwald zu erhalten. Jedoch betreffen die Nachweispflichten für beispielsweise Soja, Rinder und Holz auch heimische Erzeuger auf dem europäischen Markt. „Es kann nicht sein, dass Bayerns Bauern zusätzliche Nachweise erbringen müssen, dass ihre Produktion nicht auf Kosten des Waldes geht. Wir haben zum Waldschutz wirksame Landes- und Bundesgesetze und deshalb langfristig seit langem sogar eine Waldzunahme“, unterstreicht Felßner. 

Ziel: Verordnung nicht schwächen, sondern umsetzbar gestalten

Nicht nur deshalb fordert der Bayerische Bauernverband, dass es mit einer Verschiebung des Anwendungsbeginns nicht getan ist. Vielmehr brauche es eine zusätzliche Risikokategorie, die Länder ohne Entwaldungsrisiko abdeckt und Bürokratie minimiert. Felßner betont abschließend: „Ich erwarte hier ein klares Zeichen: Es geht uns nicht um eine Abschwächung der Verordnung, sondern um Praktikabilität und eine Reduzierung von Bürokratie. Wenn man es hier jetzt ernst meint, muss man nochmal nacharbeiten!“

Die Abstimmung vom 14. November 2024

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 14.11.2024 dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die Anwendung der EUDR um ein Jahr zu verschieben inklusive folgende inhaltliche von der EVP eingebrachten Änderungen  angenommen:

  • Einführung einer neuen zusätzlichen 4. No-Risk-Kategorie mit ausschließlichen Dokumentationspflichten,
  • Reduktion auf eine 0,1% Kontrollquote gegenüber der Kommission 
  • zusätzliche Frist für den Fall, dass das Informationssystem und das Benchmarking 6 Monate vor Beginn der Anwendung noch nicht fertig sind.

Mit der neuen Position des Parlaments geht es jetzt wieder in die Trilogverhandlungen. Der BBV wird sich weiterhin konstruktiv einbringen.