Flufanecet und Flutolanil: Wirkstoffe bald ohne Zulassung?
Was das kommende Zulassungsende für die heimische Landwirtschaft bedeutet
Flufenacet spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, einem Ungras, das in vielen Regionen bereits Resistenzen aufweist. Flutolanil wird hauptsächlich als Fungizid in Beizmitteln eingesetzt. Durch die Beizung lässt sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld stark reduzieren, da sie punktuell an der Saatgutoberfläche erfolgt und somit flächige Behandlungen verringert werden.
Bei der Zersetzung von Flufenacet und Flutolanil entsteht Trifluoressigsäure (TFA). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weist darauf hin, dass TFA hormonelle Wirkungen und reproduktionstoxische Eigenschaften haben könnte. Daher wird die Zulassung von Flufenacet und Flutolanil voraussichtlich nicht mehr verlängert werden. Auch wenn die deutschen Zulassungen nun doch nicht vorzeitig widerrufen werden, ist also damit zu rechnen, dass die beiden Wirkstoffe für die Landwirtschaft in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen.
Gefahr von Resistenzenbildung
Für Landwirte erschwert der Verlust eines Wirkstoffes immer das sogenannte Resistenzmanagement. Das bedeutet, dass sie häufiger auf den gleichen Wirkstoff zurückgreifen müssen und den Einsatz weniger variieren können. Dies birgt das Risiko, dass Schaderreger oder Unkräuter resistent gegen die eingesetzten Wirkstoffe werden und eingesetzte Pflanzenschutzmittel nicht mehr ausreichend wirken. Der Ackerfuchsschwanz ist ohnehin ein Unkraut, das bereits recht schwer zu bekämpfen ist.
EU-Landwirtschaft im Welthandel benachteiligt
Für die Landwirte bedeutet das Aus dieser Wirkstoffe ohne wirksame zugelassene Alternativen ein erhöhtes Risiko und evtl. sogar Ertragsverluste im Getreideanbau. Zugleich ist das europäische Zulassungsverfahren so aufwändig und kostspielig, dass viele Hersteller zunehmend davon absehen, neue Wirkstoffe im EU-Raum auf den Markt zu bringen. Dies führt insbesondere angesichts des MERCOSUR-Abkommens zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die heimische Landwirtschaft, da in anderen Regionen deutlich geringere Anforderungen an Pflanzenschutz, Biodiversität, Wasser- und Bodenschutz, usw. gelten.
Was es jetzt braucht
In der Landwirtschaft wird bereits viel getan, um den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Dafür braucht es jedoch neben moderner Technik auch moderne Wirkstoffe sowie die Möglichkeit, Beizmittel zur metaphylaktischen Anwendung einsetzen zu können. Das Zulassungsverfahren in Deutschland muss entbürokratisiert und beschleunigt werden.
Ein Umdenken von einer ausschließlich gefahrenbasierten zu einer risikobasierten Bewertung von Wirkstoffen ist dringend notwendig. Bevor Wirkstoffe ersatzlos entfallen, muss eine umfassende Folgenabschätzung erfolgen. Weitere Verluste ohne Alternativen führen ansonsten zu deutlichen Ertragsrückgängen und wirtschaftlicher Benachteiligung der heimischen Lebensmittelproduktion.