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QS-Revision: Änderungen für Rindermäster
Verpflichtung zum Antibiotika- und Schlachtbefunddatenmonitoring seit 01.01.2023
12.01.2023 | Zum 01.01.2023 hat die QS GmbH eine Revision der Leitfäden und Kriterien auf Erzeugerebene durchgeführt. Für Betriebe mit Mastrindern und Mastkälbern ist nun eine Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring verpflichtend. Zudem müssen alle rinderhaltenden Betriebe am QS-Schlachtbefunddatenmonitoring teilnehmen.
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