Bayerischer Bauernverband verschiebt Verbandswahlen
Keine Garantie zur uneingeschränkten Ausübung des Wahlrechts gegeben
Danach gilt bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 35 die so genannte 3-G-Regelung („Geimpft – genesen – getestet“). Die Folge ist, dass damit ein bestimmter Personenkreis (ungeimpfte, nicht und positiv getestete sowie nicht genesene) von der Wahlversammlung und damit von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen ist – es ist also keine Garantie zur uneingeschränkten Ausübung des Wahlrechts gegeben.
„Unter den gegebenen, corona-bedingten rechtlichen Voraussetzungen und nach Abwägung aller rechtlichen und verbandspolitischen Gesichtspunkte kommt das Präsidium nach ausführlicher Diskussion zu dem einstimmigen Beschluss, den für 15. September geplanten Beginn der Verbandswahlen 2021/22 auf den nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zu Beginn des neuen Jahres 2022 zu verschieben“, erklärt Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. „Das Präsidium hat sich diese Entscheidung wahrlich nicht einfach gemacht. Unter den rechtlichen Voraussetzungen und aus Fürsorge für die Gesundheit unserer Mitglieder war keine andere Entscheidung möglich“, so Wimmer.
Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter führen ihr Ehrenamt satzungsgemäß bis zu den Neuwahlen weiter aus.