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Hofhunde - das ist zu beachten
Hinweis auf einen Wochenblatt-Artikel
09.02.2022 | Ein Hund auf einem Hof ist heute schon lang keine Notwendigkeit mehr, um den Hof zu schützen. Vielmehr geht der Anschaffung eine bewusste Entscheidung voraus und häufig leben die Hunde mit engem Familienbezug.
Durch Änderung der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung haben sich seit 1.1.2022 einige Anforderungen an das Halten und die Betreuung von Hunden geändert. Eine wesentliche Änderung wird zum 1.1.2023 in Kraft treten: ab diesem Zeitpunkt ist die Anbindehaltung von Hunden verboten, was auch die langen Laufleinen mit großem Bewegungsradius über den Hof betrifft. Ausnahmen gibt es nur für arbeitende Hunde unter unmittelbarer Aufsicht.
Das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt hat ausführlich berichtet - hier lesen Sie den Artikel.
Zum Gesetzestext der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung gelangen Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/