Öffnungsschritte bei Ferienhöfen und Bauernhofgastronomie
Begleitendes Testkonzept ist Kern des Konzepts
Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, kann die Öffnung zum 21. Mai erfolgen, wenn die Vorgaben der sogenannten Bundes-Notbremse eingehalten sind und auch eine stabile oder rückläufige 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt vorliegen.
Für die Öffnung hat der Bayerische Ministerrat am 10. Mai den Weg bereitet und die Voraussetzungen festgelegt. Wichtigste Neuerung ist das begleitende Testkonzept. Voraussetzung ist ein negativer vor maximal 24 Stunden vorgenommener PCR-Test, POC-Antigentest oder ein Selbsttest der Gäste unter Aufsicht bei Anreise sowie Corona-Tests alle weiteren 48 Stunden während des Aufenthalts. Für Gäste- und Naturführungen ist der Test notwendig, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.
Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof mit einem gastronomischen Angebot auch im Innenbereich dürfen ausschließlich die eigenen Gäste bis 22 Uhr bewirten. Auch die Kur-, Therapie- und Wellnessangebote (z. B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) dürfen für die Gäste geöffnet werden. Das ausführliche Rahmenkonzept für die Gastronomie steht im Internet bereit unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-311/.
Bauernhof- und Landurlaub Bayern bietet bei mehr als 1.300 Ferienhöfen maßgeschneiderten Urlaub für kleine und große Tier- und Naturfans, aber auch für Paare, die eine „Rauszeit“ von Arbeit, Stress und Alltag suchen.