Sozialwahlen 2023 der SVLFG am 31. Mai 2023
Nur wer wählt kann mitbestimmen!
Sozialwahlen – Was ist das?
Die Sozialwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und den gesetzlichen Unfallversicherungen – hier insbesondere die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – sind nach den Europawahlen und der Bundestagswahl die Wahlen mit den meisten Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Gewählt wird dabei die Vertreterversammlung, also das Versichertenparlament der einzelnen Sozialversicherungsträger. Der nächste Termin für die Sozialwahl ist nun der 31. Mai 2023.
Der Bayerische Bauernverband tritt zu dieser Wahl mit einer eigenen Liste an, deren Kandidatinnen und Kandidaten von vielen landwirtschaftlichen Organisationen in Bayern getragen werden, die alle Regionen Bayerns, viele verschiedene Produktionsrichtungen vertreten so-wie verschiedenste Altersgruppen vertreten.
Sozialwahlen 2023: So wähle ich richtig
Wie wird gewählt?
Die Sozialwahlen finden ausschließlich als Briefwahl statt. Bei der SVLFG wird von den Wahlberechtigten die 60-köpfige Vertreterversammlung gewählt. Diese setzt sich aus jeweils 20 Vertretern der folgenden Gruppen zusammen:
• Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)
• Gruppe der Arbeitgeber
• Gruppe der versicherten Arbeitnehmer.
Gewählt werden können nicht einzelnen Personen, sondern lediglich Listen der vorschlags-berechtigten Gruppen. Sollten nicht mehr Bewerber zugelassen werden als Sitze in der Vertreterversammlung in der jeweiligen Gruppe zu vergeben sind, so findet keine Wahlhandlung statt. Die Bewerber gelten dann unmittelbar als gewählt, sogenannte Friedenswahlen. Wenn mehr Bewerber auf verschiedenen Listen zur Wahl stehen als Sitze zu vergeben sind, findet eine sogenannte Urwahl statt.
Wer kann wählen?
Wählen kann in der Gruppe der SofA der unfallversicherte Unternehmer und sein unfallversicherter Ehegatte/Lebenspartner, wenn in dem Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte länger als sechs Monate im Jahr beschäftigt werden. Hierzu zählen auch Gesellschafter einer sog. GbR, die das landwirtschaftliche Unternehmen betreiben. Weiter sind die ehemaligen SofA oder deren Ehegatten/Lebenspartner, die eine Unfallrente der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen, wahlberechtigt.
Wie geht es weiter?
Nachdem die Listen feststehen, die in der Versichertengruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zur Wahl antreten, ist nun von der SVLFG die eigentliche Wahlhandlung vorzubereiten. Da ein Wählerverzeichnis bei der SVLFG zu jeder Wahl zu erstellen ist, wird die SVLFG in den nächsten Wochen Fragebögen an die Versicherten verschicken, um die Wahlberechtigung festzustellen.
Diese Fragebögen müssen ausgefüllt und zeitnah an die SLVFG zurückgesandt werden, damit danach von der SVLFG die Wahlberechtigung geprüft und wiederum im Anschluss daran die Wahlunterlagen verschickt werden können. Das bedeutet also, dass nur derjenige Versicherte Wahlunterlagen erhält, der sich aktiv in das Wählerverzeichnis hat eintragen lassen. Darum ist es wichtig, den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückzusenden. Nur da-mit ist sichergestellt, dass man sein Wahlrecht auch tatsächlich ausüben kann.
Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses werden dann in etwa im April 2023 die Wahlunterlagen verschickt. Die Wahl selbst wird so durchgeführt, wie dies auch von anderen Wahlen auf Kommunal- Landes- oder Bundesebene bekannt ist. Die Stimmzettel sind dabei so an die SVLFG zurückzusenden, dass sie spätestens am 31. Mai 2023 dort eingehen.
Weiter Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten erhalten Sie unter www.sozialwahl-bayern.de
Wahlanliegen des BBV - dafür stehen wir:
- Für eine starke soziale Absicherung unserer Bauernfamilien
- Für bezahlbare Beiträge und gerecht verteilte Lasten
- Für Beitragsstabilisierung durch Bundeszuschüsse
- Für den Ausbau von Präventionsprogrammen mit Regionalbezug
- Für effiziente und leistungsstarke Organisationsstruktur der SVLFG
- Für den Ausbau eines zukunftsfesten Solidarsystems
- Für den Erhalt des wohnortnahen Beratungsangebots durch Vertragspartner