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Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern
Vorschriften der Düngeverordnung 2020
Betriebe, die in Summe mehr als 200 Tonnen Wirtschaftsdünger in Verkehr gebracht, befördert oder aufgenommen haben, fallen unter die Verbringungsverordnung.
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