Ausnahmen für flüssige organische Düngemittel möglich
pH-Wert Absenkung: Alternatives Verfahren zur streifenförmiger Ausbringung
Nach Düngeverordnung müssen flüssige Wirtschaftsdünger auf bestelltem Ackerland seit 2020 und auf Grünland ab 2025 streifenförmig auf den Boden oder direkt in den Boden gebracht werden. Die bisherigen Allgemeinverfügungen der zuständigen Landwirtschaftsämter sehen Ausnahmen für flüssige organische Düngemittel mit bis zu 2 % Trockensubstanzgehalt vor. Darüber hinaus sind bisher Betriebe unter 15 ha sowie bestimmte Flächen – beispielsweise Grünland mit mehr als 20 % Hangneigung oder Streuobstwiesen – von der Auflage befreit.
Der BBV setzt sich gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen über ein Verbändepapier für Ausnahmen und die Erforschung und Erprobung weiterer alternativer Verfahren zur streifenförmigen Technik ein.
Mit der Absenkung des pH-Wertes ermöglicht die LfL nun neben der Verdünnung ein weiteres alternatives Verfahren. Erste Informationen zu den Ergebnissen des Forschungsprojektes finden Sie auf der Website der LfL.
Die Ansäuerung von Gülle als alternatives Verfahren zur streifenförmigen Ausbringung kann von Landwirten beim zuständigen Landwirtschaftsamt beantragt werden. Das Antragsformular stellen wir Ihnen an dieser Stelle baldmöglichst zur Verfügung.