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BBV erreicht Fristverlängerung für Düngebedarfsermittlung und Bodenuntersuchung bis 15. März
Düngebedarfsermittlung kann bis zum 15. März 2019 nachgereicht werden
18.01.2019 | Nach § 3 Abs. 2 DüV ist vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat der Düngebedarf für diese Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten zu ermitteln. In den roten Gebieten sind hierzu zusätzlich entsprechende Bodenstickstoff- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen durchzuführen.
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