Ein Wolf im Wald
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BBV fordert umfassenden Schutz für den Erhalt der Weide- und Freilandhaltung

Offener Brief an Umweltminister Thorsten Glauber

05.03.2021 | In einem offenen Brief an den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber fordert der Bayerische Bauernverband einen umfassenden Schutz für den Erhalt bäuerlicher Weide- und Freilandhaltung.

Angesichts der zuletzt zunehmenden Rissentwicklungen in der Nähe des Veldensteiner Forstes sieht der Bauernverband die regionale Weidetierhaltung vor einer existentiellen Bedrohung.  Bauernpräsident Walter Heidl bittet Umweltminister Thorsten Glauber daher in einem offenen Brief um eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme in der betroffenen Region.

„Eine Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltung kann nicht alleine über den Herdenschutz gesichert werden, sondern macht auch ein konsequentes Bestandsmanagement der Wölfe erforderlich“, schreibt Bauernpräsident Walter Heidl an den Minister. Es brauche einen umfassenden Schutz für den Erhalt der bäuerlichen Weide- und Freilandhaltungen mit ihren umfassenden Leistungen für Kulturlandschaft, Artenvielfalt und Tierwohl. Die Ausbreitung des Wolfes dürfe nicht  dazu führen, dass naturnahe und tierwohlgerechte Landwirtschaft in manchen Regionen aufgegeben wird. Heidl bittet Glauber deshalb darum, „zur Prävention vor weiteren Übergriffen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme in der betroffenen Region Veldensteiner Forst anzuordnen und die notwendigen Schritte einzuleiten.“

Herdenschutz im Sinne des Ausbruchschutzes für die gehaltenen Tiere sei für Weidehalter selbstverständlich – „ein ‚Rüstungswettlauf‘  um die maximale Einfriedung der Tierbestände ist den Weidetierhaltern nicht zumutbar“, so Heidl. Die vorhandene mitteleuropäische Flachlandpopulation des Wolfes mache eine ernsthafte Bestandsregulierung des Wolfes generell erforderlich. Die bestehenden europäischen Regelungen der FFH-Richtlinie ermöglichen eine Bestandsregulierung, die bereits in verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten praktiziert wird und europarechtlich nicht in Frage gestellt ist. Die geschaffenen Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz sind in Anbetracht dessen ein erster wichtiger Schritt, jedoch keinesfalls ausreichend, um ein konsequentes Management des Wolfes umsetzen zu können. Die jetzige Vorgehensweise gefährdet die gesamte extensive Weidehaltung und die Bewirtschaftung von Almen und Alpen. Dazu darf es nicht kommen. Bitte setzen Sie sich für schnelle praktikable Regelungen ein.

© BBV Stefan Köhler zum Wolf

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