BBV Stellungnahme zur Düngeverordnung
Bauernverband lehnt Vorschläge ab
Am 20. Dezember 2019 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Verbänden einen Referentenentwurf für eine erneute Novelle der Düngeverordnung übermittelt. Nach rund einem Jahr der Diskussion ist festzustellen, dass unsere bisherigen Anregungen und Änderungsvorschläge, die wir fachlich begründet und konstruktiv eingebracht hatten, keinerlei Eingang gefunden haben. Der Bayerische Bauernverband lehnt daher den aktuellen Entwurf aufgrund zahlreicher praxisfremder Verschärfungsvorschläge in der jetzigen Form ab.
Beispielsweise besteht insbesondere bei folgenden Punkten dringender Änderungsbedarf:
Speziell – Rote Gebiete:
- Das geplante Verbot der Sommerdüngung zu Zwischenfrüchten, Wintergerste und Raps in Roten Gebieten wird abgelehnt. Eine Düngung von Zwischenfrüchten ist zwingend notwendig, wenn der Aufwuchs abgefahren wird oder die Zwischenfrucht erst im Frühjahr eingearbeitet wird.
- Eine Düngung pauschal 20 Prozent unter Bedarf im Betriebsdurchschnitt in Roten Gebieten wird abgelehnt. Dies kann von Ertragseinbußen bis hin zum Totalverlust bspw. im Gemüsebau oder bei Qualitätsgetreide führen, da verminderte Qualitäten aufgrund der Forderungen der Abnehmer nicht mehr absetzbar sind.
- Anstatt neun pauschaler Maßnahmen sollte die verpflichtende Teilnahme an regional differenzierten Maßnahmenpaketen festgelegt werden.
- Befreiungsmöglichkeiten von den verpflichtenden Auflagen sind für besonders effizient und damit umweltschonend wirtschaftende Betriebe notwendig sowie für Betriebe, die an gleichwertigen Agrarumweltmaßnahmen oder Gewässerschutzkooperationen teilnehmen.
- Abgelehnt wird eine weitere Verschärfung der Ausweisungsbedingungen und der damit verbundenen verpflichtenden Ausweisung Roter Gebiete auch in überwiegend Grünen Grundwasserkörpern sowie von zusätzlichen Phosphatgebieten. Die heute geltenden Kriterien sind bereits nicht nachvollziehbar.
Allgemein:
Darüber hinaus ist es nicht nachvollziehbar, dass auch zahlreiche allgemeingültige Regelungen massiv verschärft werden sollen.
Änderungsbedarf sehen wir beispielsweise bei folgenden Punkten:
- Vier verschiedene Hangneigungskulissen am Gewässerrand mit verschiedenen Vorgaben sind deutlich zu kompliziert und in der Praxis nicht mehr umsetzbar, weil Schläge entlang von Gewässern oftmals auch von verschiedenen Hangneigungsklassen erfasst sein können. Deshalb lehnen wir die geplante Regelung ab.
- Durch eine Streichung der Ausbringverluste in Verbindung mit der Anhebung der Mindestwirksamkeit von organischen Düngern werden Betriebe gezwungen, weniger organische Dünger einzusetzen und ihre Nährstoffeffizienz um bis zu unrealistische 45 Prozent zu steigern.
- Die bisherige Einarbeitungsfrist von 4 Stunden muss beibehalten werden.
- Die als Alternative zum Nährstoffvergleich geplante schlagbezogene Dokumentation der Düngung muss wie beispielsweise in Österreich grundsätzlich auf Ebene des Betriebes und bis 31. März des Folgejahres erfolgen und nicht wie vorgesehen innerhalb von zwei Tagen nach jeder einzelnen Düngemaßnahme. In jedem Fall muss bei Weideflächen eine jährliche Zusammenfassung genügen.