Bevormundung der Waldbesitzer durch Brüssel droht
Entwurf der EU-Forststrategie richtet sich einseitig auf Biodiversität aus
Dieser Entwurf richtet sich einseitig auf Biodiversität aus und stellt die nachhaltige Waldbewirtschaftung mit ihrer Klimaschutzwirkung in Frage. Anstatt die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz mit seiner vorbildlichen Klimaschutzwirkung zu fördern, richtet sich diese ausschließlich an der Biodiversität aus und bringt drastische Einschränkungen für unsere Waldbesitzer und die gesamte Forstwirtschaft mit sich. So will die EU-Kommission bis ins letzte Detail eine gute fachliche Praxis mit Indikatoren, Schwellenwerten sowie Leitlinien für naturnahe Forstwirtschaftspraktiken und „nachhaltigste Forstwirtschaft“ definieren. Die Biodiversität soll dabei im Vordergrund stehen. Im Rahmen der Bewirtschaftungspraktiken sind demnach beispielsweise ausreichende Totholzanteile sicherzustellen, der Holzeinschlag während der Brutzeit von Vögeln soll untersagt oder der „unangemessene Einsatz von schweren Maschinen“ (gemeint Harvester und Rückezug) aus Gründen des Bodenschutzes vermieden werden. Nicht zuletzt werden der Schutz alter Wälder und die Einrichtung geschützter Habitate oder Flächenstilllegungen in Produktionswäldern gefordert. In diesem Zusammenhang will die EU-Kommission Leitlinien für ein strenges Schutzregime entwickeln sowie die Ziele der Biodiversitätsstrategie mit 30 Prozent Schutzgebieten, davon 10 Prozent besonders streng geschützt, umsetzen. Und da dies auch noch nicht reicht, sollen von Sachverständigen zusätzlich konkrete Indikatoren und Benchmarks für die Waldbewirtschaftung in Bezug auf Ökosystemgesundheit, Biodiversität und Klimawandel ermittelt und festgelegt werden.
Der Entwurf der EU-Forststrategie schränkt damit nicht nur die Bewirtschaftungsfreiheit der Waldbesitzer massiv ein, sondern sie konterkariert eklatant die erklärten Klimaschutzziele der internationalen Staatengemeinschaft und der EU. Und nicht zuletzt greift die EU Kommission auf rechtlich unzulässige Art in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Forstpolitik ein. Dabei wurde erst während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 in den EU-Ratsschlussfolgerungen das Subsidiaritätsprinzip erneut unterstrichen.
Der vorliegende Entwurf der EU-Forststrategie muss umgehend zurückgezogen und überarbeitet werden. Präsident Walter Heidl hat dies bereits im Rahmen der DBV-Präsidiumssitzung gegenüber MdEP Manfred Weber eingefordert. Gemeinsam mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband und dem Verband der Familienbetriebe Land und Forst wird der BBV dieses Ziel weiter konsequent verfolgen.