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Biotopkartierung: Meldungen zu Einspruchsfrist treffen nicht zu!

Verunsicherung durch Debatte zu Unterschutzstellung von Streuobstbeständen

06.05.2019 | Am letzten Wochenende wurde insbesondere über WhatsApp und andere Online-Medien eine Meldung verbreitet, wonach es eine bayernweite Einspruchsfrist zu den Ergebnissen zurückliegender Biotopkartierungen bis 6. Mai 2019 gebe. Das trifft jedoch nicht zu!

Das bayerische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz haben uns auf Nachfrage gegenüber erklärt:

  • Es gibt keine Einspruchsfrist zur Biotopkartierung in Bayern. Der kursierende Termin war und ist gegenstandslos.

  • Die Biotopkartierung Bayern ist eine Fachkartierung ohne unmittelbare rechtliche Wirkung. Im BayernAtlas ist dargestellt, welche Flächen von der Biotopkartierung erfasst worden sind, weil sie den Vorgaben für die Erhebung von Naturschutzfachdaten entsprechen.

  • Wie bei zurückliegenden Biotopkartierungen können sich Grundeigentümer bei unzutreffenden Feststellungen oder bei offenen Fragen jederzeit an die  zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden.

  • Ein Widerspruchs-Verfahren mit entsprechenden Fristen ist rechtlich nicht vorgesehen.

 

Hintergrund scheinen Missverständnisse rund um die laufenden Beratungen zum Volksbegehren zu sein, die über WhatsApp-Gruppen und sonstige Wege verkürzt und ohne nähere sachliche Prüfung weitergeleitet wurden. Die Unsicherheit bei vielen Bauern und Grundeigentümern ist der Tatsache geschuldet, dass das Volksbegehren eine Unterschutzstellung von Streuobstflächen ab 2.500 m² vorsieht. Seit 3. April ist klar, dass die Staatsregierung diese Regelungen annehmen will und mit ergänzenden Gesetzen konkretisieren will. Am Runden Tisch wurde bereits versucht, gemeinsam eine Klarstellung zu erreichen, damit Streuobstwiesen auch künftig bewirtschaftet, gepflegt  und damit erhalten werden können. Über diese Zwischenergebnisse hat der Bayerische Bauernverband laufend informiert.

Am Runden Tisch konnte jedoch nicht in allen Punkten eine Einigung erzielt werden, da der Bauernverband eine Unterschutzstellung nach wie für den falschen Weg hält. Die bestehenden Streuobstwiesen wurden von Menschenhand angelegt, um nicht abzusterben muss gepflegt und nachgepflanzt werden. Für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind eine angemessene Unterstützung der Bewirtschafter bei Pflege der Streuobstbestände und eine entsprechende Förderung notwendig.

Umweltminister Thorsten Glauber hat in dieser Situation vor einer Woche vor den Kreisobmännern und Kreisbäuerinnen erklärt, dass die Bekanntgabe der Ergebnisse von Streuobst-Kartierungen aus den Jahren 2014 bis 2016 vorerst ausgesetzt wird. Gleichzeitig hat der Minister die Kartierung von Streuobstwiesen, die im Internet öffentlich zugänglich war, rückgängig machen lassen. Nach einer Prüfung habe man festgestellt, dass von 3.600 Aufnahmen der Kartierung 2.000 nicht korrekt ausgeführt wurden.