Pflanzenschutz
© Pixabay

BMEL veröffentlicht ‚Zukunftsprogramm Pflanzenschutz‘

Vorgestelltes Programm zeigt Verbesserungen zum bisherigen Diskussionspapier

19.09.2024 | Cem Özdemir stellte das ‚Zukunftsprogramm Pflanzenschutz‘ am 4. September 2024 vor. Darin ist das Ziel genannt, den chemischen Pflanzenschutz bis 2030 durch einen Mix aus Beratung, Förderung und Forschung um 50 Prozent zu reduzieren.

Die im zuvor veröffentlichten Diskussionspapier enthaltenen, weitreichenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen konnten durch den Einsatz des Bauernverbandes verhindert werden.
Bereits im November 2022 wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt, ein ‚Pestizid-Reduktionsprogramm‘ vorlegen zu wollen. Erst Mitte März 2024 wurde dann eine entsprechende Diskussionsgrundlage veröffentlicht und zum Beteiligungsprozess aufgerufen. Als Reaktion auf die gescheiterte EU-Pflanzenschutzverordnung (SUR) und die Bauernproteste erfuhr das Diskussionspapier im Vorfeld inhaltliche Änderungen und das Programm wurde in ‚Zukunftsprogramm Pflanzenschutz‘ umbenannt.

Trotz der inhaltlichen Anpassung behielt die Diskussionsgrundlage ihren ordnungsrechtlichen Charakter und hätte in dieser Form weitreichende Einschränkungen für die Landwirtinnen und Landwirte bedeutet. Maßnahmen mit hohem PSM-Einsparungspotenzial, wie etwa die modernen Züchtungsmethoden oder technische Innovationen, fanden hingegen überhaupt nicht oder nur am Rande Erwähnung.
Im Rahmen der Verbändeanhörung übten der Bayerische Bauernverband sowie auch der Deutsche Bauernverband in ihren Stellungnahmen klare Kritik am Diskussionspapier und forderten das BMEL auf, das Papier grundlegend zu überarbeiten. Zusätzlich wurde neben Sharepics auf Social Media auch ein Aufruf der land- und forstwirtschaftlichen Verbände er-arbeitet, in welchem Vorschläge für einen zukunftsfähigen Pflanzenschutz genannt wurden. Der Bauernverband betonte, dass eine Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel nur gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern und zwar über Beratung, Förderung und Forschung zielführend und sinnvoll ist. Zudem darf das BMEL-Programm nicht einseitig auf die Reduktion ausgerichtet sein, sondern muss für eine ausgewogene Zielsetzung ebenfalls die Aspekte der Versorgungssicherung mit Lebensmitteln, die ökonomische Tragfähigkeit, die praktische Umsetzbarkeit sowie das Resistenzmanagement berücksichtigen.


Die Stellungnahme des BBV können Sie unter nachfolgendem Link abrufen:
https://www.bayerischerbauernverband.de/der-bbv/positionen/bbv-stellungnahme-fuer-die-erarbeitung-eines-reduktionsprogramms-pflanzenschutz


Im nun vom BMEL am 4. September 2024 veröffentlichten, finalen Pflanzenschutzprogramm wurden Forderungen und Anregungen des Bauernverbands aufgegriffen. So finden sich im Gegensatz zum Diskussionspapier keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen mehr im Programm. Folgende Maßnahmen sind nicht mehr enthalten:

  • Refugialflächenansatz: Einsatz bestimmter zugelassener Pflanzenschutzmittel nur erlauben, wenn es mindestens 10 Prozent Landschaftselemente ohne chemischen Pflanzenschutzeinsatz in der Region gibt
  • Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel in. Trinkwasserschutzgebieten
  • Prüfung einer Pflanzenschutzmittel-Steuer

Zudem finden nun die Aspekte der Ernährungssicherung und des Resistenzmanagements Erwähnung. Trotz der strikten Ablehnung seitens des Bauernverbandes ist weiterhin das pauschale Ziel enthalten, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Jedoch wird nun im Vergleich zur Diskussionsgrundlage betont, dass hierbei der Gesamteinsatz in Deutschland betrachtet werden soll und nicht die einzelbetrieblichen Anwendungsmengen. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich bereits durch das Volksbegehren Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern das Ziel gesetzt, den Pflanzenschutzmittel-Einsatz bis 2028 zu halbieren.

Durch den vehementen Einsatz des Bauernverbandes über das gesamte Jahr hinweg konnten substanzielle Verbesserungen erreicht und weitreichende, ordnungsrechtliche Maßnahmen verhindert werden. Zudem wurden verschiedene Anmerkungen der BBV-Stellungnahme in das Programm aufgenommen, etwa die Bedeutung einer ausreichenden Wirkstoffvielfalt für ein erfolgreiches Resistenzmanagement. Obwohl das ‚Zukunftsprogramm Pflanzenschutz‘ des BMEL im Vergleich zur Diskussionsgrundlage positive Anpassungen zeigt, wird es der Aufgabe, die Weichen für einen zukunftsfähigen Pflanzenschutz zu stellen, weiterhin nicht gerecht. So bleiben wesentliche Zukunftsfragen wie die Verbesserung der Ernährungssicherung unbeantwortet und die Umsetzung der Maßnahmen vage.