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Düngeverordnung - Einteilung der Gebiete ab 2021
Düngeverordnung schreibt die Ausweisung sogenannter nitratsensibler Gebiete vor
Die Düngeverordnung sieht in §13 bzw. §13a die Ausweisung sogenannter nitratsensibler Gebiete vor, in denen verschärfte Auflagen zur Düngung gelten. Bisher war eine Phosphatkulisse für die Bundesländer optional. Durch die Düngeverordnung 2020 wird die Ausweisung einer Phosphatkulisse verpflichtend.
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