Übersicht Düngeverordnung: Einteilung rote Gebiete
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Düngeverordnung - Einteilung der Gebiete ab 2021

Düngeverordnung schreibt die Ausweisung sogenannter nitratsensibler Gebiete vor

Die Düngeverordnung sieht in §13 bzw. §13a die Ausweisung sogenannter nitratsensibler Gebiete vor, in denen verschärfte Auflagen zur Düngung gelten. Bisher war eine Phosphatkulisse für die Bundesländer optional. Durch die Düngeverordnung 2020 wird die Ausweisung einer Phosphatkulisse verpflichtend.

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