Düngeverordnung: Rückschlag für betroffene Landwirte
VGH weist drei von vier Klagen gegen Ausweisung roter und gelber Gebiete in Bayern ab
Der Senat hat die Klage der Landwirte in drei Verfahren abgewiesen, in einem Verfahren wurden eine Messstelle bemängelt und die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung im betreffenden Grundwasserkörper außer Kraft gesetzt. In den anderen Fällen seien laut Gericht die mittels Verwaltungsvorschrift ausgestalteten Anforderungen an das Ausweisungsmessnetz und die Abgrenzung unbelasteter Bereiche eingehalten, auch wenn die erforderliche Messnetzdichte im Freistaat Bayern derzeit noch nicht vollständig erfüllt sei.
„Dass der VGH drei von den insgesamt 66 Klagen abgewiesen hat, ist ein Rückschlag. Das Urteil im Zusammenhang mit dem Grundwasserkörper 1G085 zeigt aber auch: Die Kritik der Landwirtinnen und Landwirte ist berechtigt. Um transparente und verursachergerechte Regelungen zu schaffen, müssen die Mängel bei der Ausweisung beseitigt werden“, sagt Stefan Köhler, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband. „Die betroffenen Landwirte und der Bayerische Bauernverband werden sich deshalb weiter konsequent für eine nachvollziehbare und zielgerechtete Sicherung der Wasserqualitäten einsetzen.“
Nachdem die vier Entscheidungen nur vier Grundwasserkörper betreffen, bleibt nun abzuwarten, wie mit den anderen 62 anhängigen Verfahren fortgefahren wird. Daneben bleibt nach Vorlage der Urteilsgründe zu prüfen, ob zumindest in einzelnen der jetzt abgeschlossenen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden können. „Zu hoffen bleibt nun, dass in den vier abgeschlossenen Verfahren abseits möglicher Rechtsmittel eine baldige Überprüfung der Gebietskulisse erfolgt und in diesem Zusammenhang Verbesserungen für die wirtschaftenden Betriebe erreicht werden können“, sagt Köhler.