Erleichterung für Betriebe mit Futterknappheit
Futternutzung: Zwischenfrüchte und Untersaaten in einigen Regionen freigegeben
Folgende Landkreise sind in Bayern davon erfasst:
- Ansbach
- Berchtesgadener Land
- Erlangen / Höchstadt
- Forchheim
- Fürth
- Haßberge
- Hof
- Kitzingen
- Miesbach
- Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim
- Oberallgäu
- Rosenheim
- Roth
- Schweinfurt
- Traunstein
- Würzburg
Zudem die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Hof und Schweinfurt. Hier wurden bereits die ÖVF-Brachen zur Futternutzung freigegeben.
Diese Freigabe kann von Landwirten in den betroffenen Gebieten ab sofort ohne Antragsstellung genutzt werden. Alle weiteren Auflagen, wie mindestens zwei Komponenten bei der Saatgutmischung der ÖVF-Zwischenfruchtmischung oder die Möglichkeit des Umbruchs nicht vor dem 15. Januar, gelten unabhängig davon weiter. Der Aufwuchs dieser ÖVF-Flächen muss 8 Wochen nach der Saat auf der Fläche stehen und darf dann erst genutzt werden.
Unabhängig davon besteht bayernweit die Möglichkeit, eine Ausnahmesituation wegen ungünstiger Witterungsereignisse (z. B. Hagelschlag) auch im Einzelfall durch das Landwirtschaftsamt (AELF) nach einer fachlichen Bewertung, ob für den Betrieb ein Futtermangel besteht, anzuerkennen. Betriebe, die die Ausnahmeregelung nutzen wollen, sollten sich umgehend an ihr Landwirtschaftsamt wenden. Auch ist die Möglichkeit von der Nachbarschaftshilfe zwischen Ackerbau- und Futterbaubetrieben möglich.
Die entsprechenden Düngevorgaben der Düngeverordnung vor Ort sind zu beachten.
Der Deutsche und Bayerische Bauernverband hatten sich intensiv für diese Möglichkeit der Futternutzung eingesetzt, die gerade Tierhaltungsbetrieben hilft, die Schäden am Aufwuchs durch Hochwasser oder Starkregen zu verkraften haben.