Flusslandschaft im Grünen
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EU-Bericht zum Verursacherprinzip nicht 1:1 auf Bayern übertragbar

BBV betont Sonderrolle der Landwirtschaft

08.07.2021 | Der europäische Rechnungshof hat Anfang dieser Woche seinen Bericht zur Anwendung des Verursacherprinzips in der EU veröffentlicht. Die mit Blick auf die Landwirtschaft getätigten Aussagen sind allerdings allgemein fragwürdig und so aus Sicht des BBV zumindest für Bayern und Deutschland nicht zutreffend.

Grundsätzlich ist bei der Diskussion um das Verursacherprinzip die Sonderrolle der Landwirtschaft zu sehen. Eine Erzeugung von Nahrungsmitteln in und mit der Natur wird nie ganz ohne Auswirkungen auf Natur und Umwelt möglich sein. Laut Bericht wird der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei 60% des Wasserverbrauchs der EU zugeschrieben. Diese Zahlen sind zumindest für Deutschland und Bayern nicht nachvollziehbar.

In Deutschland entfallen gut 1% des Gesamtwassereinsatzes auf die Landwirtschaft:

© DBV Übersicht über den Wasserverbrauch nach Branchen in Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt

Unverständlich ist auch die Aussage, dass dem Agrarsektor Kosten für Abwasserbehandlungen nicht in Rechnung gestellt werden, da der überwiegende Teil des Abwassers nicht in das Abwassersystem eingeleitet werde. Eine zusätzliche und unnötige Belastung der Abwassersysteme kann ja wohl nicht Ziel der EU sein. Wasser wird in der deutschen Landwirtschaft im Kreislauf geführt. Abhängig vom jeweiligen Boden und Standort wird der größte Teil entweder über pflanzliche Verdunstung (40-45 %), Verdunstung des Bodens (10-15 %) sowie Abfluss und Versickerung (40-45 %) wieder in den natürlichen Wasserkreislauf eingespeist.

Zudem wird genutztes Wasser – das von Tieren getrunken oder von Pflanzen aufgenommen wurde – beispielsweise über Gülle beziehungsweise Erntereste wieder auf landwirtschaftliche Flächen zurückgebracht. Es wäre in keinster Weise nachhaltig Gülle über die kommunalen Abwassersysteme zu entsorgen anstatt diese als wertvollen Dünger und im Sinne der Kreislaufwirtschaft auf den landwirtschaftlichen Flächen zu verwerten. Zumal es in den kommunalen Systemen bisher nicht auch nur annähernd gelingt die Nährstoffkreisläufe zu schließen.

Im Bereich des Ackerbaus wird nur der geringste Teil des Regenwassers (zum Beispiel 780 l/ m²) wird über das Stroh (0,1 l/m²) oder das Getreidekorn (0,1 l/m²) vom Acker geholt. Damit unterscheidet sich die Landwirtschaft fundamental zu anderen Wirtschaftszweigen, beispielsweise der Energieerzeugung mit thermischen Kraftwerken, die stark in den Wasserkreislauf eingreifen. Zudem ist unter Ackerflächen die Grundwasserneubildung am höchsten. Bei einer jährlichen Versickerung von bis zu 200 l/m² bei 800 l/m² Niederschlag können je Hektar 1 bis 2 Mio. Liter Grundwasser neu gebildet werden.

Entscheidend ist in der Landwirtschaft nicht nur, wie viel Wasser genutzt wird, sondern vor allem, wo dieses herkommt. In Deutschland wird zu 99 Prozent Regenwasser genutzt, wohingegen in Ländern mit Wasserknappheit für die Landwirtschaft oft auf Brunnenwasser zurückgegriffen werden muss. Bewässerung wird in Deutschland nur auf etwa 2 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ca. 365.000 Hektar) eingesetzt.

Andererseits erkennt die bayerische und deutsche Landwirtschaft die Ziele der Wasserrrahmenrichtlinie für einen guten Zustand der Gewässer an und bringt sich über die im Zuge der WRRL-Umsetzung vorgesehenen ergänzenden Maßnahmen aber auch den bayerischen Wasserpakt aktiv in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit ein.

 

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