Senfsaat
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Futternutzung von Brachen

Verbandsaktivitäten und Sachstand

27.07.2023 | Bereits Ende Juni hat sich Generalsekretär Georg Wimmer an Amtschef Hubert Bittlmayer gewandt, dass die Landwirtschaftsämter angesichts der zum Teil gravierenden Auswirkungen von Dürre und Hitze betroffene Regionen und Betriebe unterstützen sollten. Ein zentrales Anliegen war und ist, dass die rechtlich ab 1. August mögliche Futternutzung bei Brachen auf den Weg gebracht wird.

Daneben sollten die Fachleute der Landwirtschaftsämter beispielsweise auch fachliche Empfehlungen und betriebswirtschaftlichen Rat geben, welche Handlungsoptionen wie z.B. Beratung zu Zwischenfruchtanbau, Zweitfrucht-Nutzungen, Umbruch und geeignete Alternativsaaten in Frage kommen.

Dieser Tage sollte eine Bekanntmachung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums kommen. Das bayerische Ministerium setzt sich seit Anfang Juli intensiv dafür ein, dass zügig Kriterien für eine pauschale, regionale Freigabe von Brachflächen zur Futternutzung seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums, den anderen Länderagrarministerien und der EU-Kommission vereinbart werden.

Der Deutsche Bauernverband und alle Landesbauernverbände drängen weiterhin auf die Freigabe der heurigen Bracheflächen zur Futternutzung in 2023.

Ergänzend hat Landwirtschaftsministerin Kaniber beim politischen Hoffest des Bauernverbandes erklärt, dass sie sich bei der Bundesregierung auch für eine Freigabe der im Anbaujahr 2024 umzusetzenden Pflichtbracheflächen einsetzt. Wann hierzu eine Entscheidung zu erwarten ist, ist offen.