Futternutzung von Brachen
Verbandsaktivitäten und Sachstand
Daneben sollten die Fachleute der Landwirtschaftsämter beispielsweise auch fachliche Empfehlungen und betriebswirtschaftlichen Rat geben, welche Handlungsoptionen wie z.B. Beratung zu Zwischenfruchtanbau, Zweitfrucht-Nutzungen, Umbruch und geeignete Alternativsaaten in Frage kommen.
Dieser Tage sollte eine Bekanntmachung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums kommen. Das bayerische Ministerium setzt sich seit Anfang Juli intensiv dafür ein, dass zügig Kriterien für eine pauschale, regionale Freigabe von Brachflächen zur Futternutzung seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums, den anderen Länderagrarministerien und der EU-Kommission vereinbart werden.
Der Deutsche Bauernverband und alle Landesbauernverbände drängen weiterhin auf die Freigabe der heurigen Bracheflächen zur Futternutzung in 2023.
Ergänzend hat Landwirtschaftsministerin Kaniber beim politischen Hoffest des Bauernverbandes erklärt, dass sie sich bei der Bundesregierung auch für eine Freigabe der im Anbaujahr 2024 umzusetzenden Pflichtbracheflächen einsetzt. Wann hierzu eine Entscheidung zu erwarten ist, ist offen.