Geheimkommando „Rote Gebiete“
Kommentar von Carl von Butler, Stellv. BBV-Generalsekretär
"Am Freitag, den 18. Februar 2022 legt Deutschland der EU-Kommission eine Karte und vermutlich auch eine Neuformulierung der entscheidenden Passagen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) vor. Entgegen dem Vorgehen im Jahr 2020 soll dieses Mal die Ausweisung der roten Gebiete in Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgen. Bislang liegen noch keine konkreten Informationen vor.
Fraglich ist allerdings, ob Deutschland auch den Landwirten gegenüber mit offenen Karten spielt, die Pläne transparent macht und Details zur geänderten AVV GeA offenlegt. Wahrscheinlich ist jedoch, dass auch die nun geplanten Änderungen wieder als geheime Kommandosache behandelt werden und die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe erst unnötig kurzfristig Informationen zu den geänderten Bedingungen erhalten. Es ist ein Geheimkommando, das die Landwirte wieder mal überrumpeln soll, da man in der deutschen Politik anscheinend davon ausgeht, dass sie die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellen und mit den Herausforderungen beschäftigen kann und so weniger Gegenwind entsteht. Ein kühner Plan, wenn man sich vor Augen führt, dass die Neuabgrenzung auf Grundlage eines völlig unzureichenden und ungeeigneten Messnetzes erfolgen soll. So werden die Landwirte wieder gezwungen sein, Klagen zu erheben - alleine schon, um Fristen zu wahren.
Nach über 31 Jahren Hickhack rund um die deutsche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie wäre es notwendig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt den Dialog mit den betroffenen Landwirten sucht und endlich ein Verfahren etabliert wird, das natürlich den Gewässerschutz sicherstellt, aber gleichzeitig auch praktikable Handlungsmöglichkeiten für die Betriebe eröffnet."
In einer aktuellen Meldung des Deutschen Bauernverbandes zur erneuten Änderung der Gebietsabgrenzung äußert sich außerdem DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken: "Für die Ausweisung riesiger roter Gebiete nur auf der Basis von statistischen oder mathematischen Verfahren und vor allem ohne Berücksichtigung des Verursacherprinzips haben wir kein Verständnis." Weitreichende Einschränkungen ohne Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Zusammenhänge seien nicht verhältnismäßig und würdem vermutlich die Gerichte beschäftigen. "Basis für eine genaue und differenzierte Gebietsabgrenzung muss ein breites Messstellennetz sein", fordert der Deutsche Bauernverband. "Wenn mit der neuen Gebietsabgrenzung Landwirte ungerechtfertigt in großen pauschalen Gebieten mit zusätzlichen Auflagen überzogen werden, ist dies die Verantwortung der Länder, zu wenige Messstellen für eine genaue Binnendifferenzierung eingerichtet zu haben. Eine enge räumliche Abgrenzung von Grundwasserkörpern ist wasserwirtschaftlich geboten, vermeidet Übermaßregelungen und ist auch von der EU-Kommission ausdrücklich unterstützt worden!"