Gewässerrandstreifen
Änderungen erforderlich
Landwirtschaftliche Flächen mit einer Hangneigung von durchschnittlich mindestens 5 % sollen nach Vorstellung der Bundesregierung durch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes künftig einen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen mit ganzjährig begrünter Pflanzendecke ab der Böschungsoberkante des Gewässers aufweisen. Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses soll einmal innerhalb von fünf Jahren zulässig sein. Der Bauernverband hat in seiner Stellungnahme abgelehnt, über das Ordnungsrecht verbindliche Gewässerrandstreifen vorzusehen und stattdessen gefordert, die Instrumente der GAP – wie das Greening – zu nutzen. Nach Behandlung im Bundesrat wird der Gesetzesentwurf in den kommenden Wochen in den Ausschüssen des Bundestages beraten und verabschiedet. Jetzt sind die Bundestagsabgeordneten gefordert, dringend Änderungen einzufordern.