Grünlandmahd: Was ist zu beachten?
Tipps zu Wildtierschutz und Prävention
Was Landwirtinnen und Landwirte bei der Grünlandmahd beachten müssen, ist übersichtlich zusammengefasst im "Mäh-Knigge" der Landesanstalt für Landwirtschaft.
„Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist es verboten, bei der Mahd auf Grünlandflächen ab 1 Hektar von außen nach innen zu mähen, davon unberührt bleibt stark hängiges Gelände“, heißt es im Artikel 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes.
Der Schutz der Wildtiere bei Mäharbeiten und bei sonstigen landwirtschaftlichen Arbeiten ist bereits aus dem seit lange geltenden Regeln des Tierschutzgesetzes heraus zu beachten. Dementsprechend wird seit Jahren im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt frühzeitig für umsichtiges Verhalten und geeignete Präventionsmaßnahmen geworben. Die aus dem Tierschutzrecht heraus abzuleitenden Empfehlungen, um das Vermähen von Wildtieren zu vermeiden bzw. wie bei Mähunfällen am besten mit verletzten Wildtieren umzugehen ist, sind eine bedeutende Grundlage des so genannten Mäh-Knigge der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Zur Wahrung des Wildtierschutzes gibt es beispielhafte Mähvarianten zur Auslegung der naturschutzgesetzlichen Regelung in Bezug auf „Mähverbot auf Grünlandflächen ab 1 Hektar von außen nach innen“, die als Beispiele und Orientierungshilfe im LfL-Mähknigge enthalten sind. Diese beispielhaften Mähtechniken und -verfahren können je nach Grundstücksform angepasst werden. Das hat der Landwirt nach bestem Wissen und Gewissen abzuwägen und zu entscheiden. Wesentlich ist, dass es immer darum geht, den Wildtieren die Flucht zu ermöglichen.
Nach dem Tierschutzgesetz ist ein Bewirtschafter verpflichtet, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo bei Mäharbeiten mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Der Wildtierschutz ist aus Gründen des Tierschutzes bei allen Mäharbeiten zu beachten! Eine Maßnahme – welche auch immer, das entscheidet jeder Landwirt nach den Gegebenheiten und Möglichkeiten – muss auf gefährdeten Flächen im Sinne des Wildtierschutzes durchgeführt werden. Im Falle einer Vermähung hat man mit einer weiteren Maßnahme einer besonderen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Auch für Maßnahmen zur Wildtierrettung stellt der sogenannte Mäh-Knigge eine Orientierungshilfe dar und empfiehlt Folgendes:
Absuchen
- durch Begehen der Fläche
- mit Jäger und brauchbarem Hund
- mit Drohne und Wärmebildkamera (nur in den Morgenstunden möglich, da sonst die Temperaturdifferenz von Tier und Boden zu gering wird)
- mit tragbarem Infrarotgerät → Mahd kurz nach fachgerechter Sicherung der Kitze notwendig
Vergrämen
- durch Begehen der Fläche
- mit Person und geeignetem Hund
- mit akustischem Wildretter am Mähwerk (Einsatz während der Mahd)
- mit selbstgebauter Scheuche (z. B. Plastiksack mit Pflock)
- mit Wildscheuchen (verschiedene Modelle, meist optische / akustische Vergrämung)
- durch Verstänkerung (z. B. Behälter mit Buttersäure)
- durch Anmähen der Vorbeete/Vorgewende (1 - 2 Mähbreiten das Vorbeet mähen) → Vergrämung einen (bis zwei) Tag(e) vor der Mahd durchführen, da bei früherer Durchführung ein Gewöhnungseffekt auftreten kann (trifft nicht auf den akustischen Wildretter am Mähwerk zu).
Die vorhergehenden Punkte sind aus dem „Mäh-Knigge – Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd“ der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) entnommen, der unter folgender Adresse heruntergeladen werden kann:
www.lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/informationen/maeh-knigge_lfl-information.pdf