Gülleausbringung: Ministerium sieht keine Möglichkeit für Ausnahmen
Einsatz für einzelbetriebliche Ausnahmen bei Sperrfristen gerade auf Grünland in roten Gebieten
Aktuell hat das Landwirtschaftsministerium verbindlich erklärt, dass nach dem geltenden Düngerecht keine Möglichkeit besteht, um witterungsbedingt eine einzelbetriebliche Ausnahme zur Gülleausbringung über den 29. Oktober hinaus gerade auf Grünland in roten Gebieten zu ermöglichen. Einzig für Wirtschaftsdünger mit weniger als zwei Prozent Trockensubstanzgehalt seien nach Paragraph 6 Absatz 10 einzelbetriebliche Ausnahmen von Verbotszeiträumen zulässig, was aus Sicht des Verbandes aber in der Regel für die Praxis quasi kein tauglicher Ansatzpunkt sein wird.
Zudem hat das Ministerium auf Vorschlag des Verbands hin auch nochmals Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Bodenfeuchte in den letzten drei Monaten geprüft. Diese Daten zeigen auf, dass in Nordbayern von der zweiten Hälfte des Augustes bis zum 24. September eine Bodenfeuchte vorlag, bei denen in weiten Teilen Grünland durchaus befahrbar war. Über gesamt Bayern hinweg zeige sich diese Situation von der zweiten Augusthälfte und bis zum 8. September.