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Güllekanäle müssen weiterhin als Lagerkapazität angerechnet werden
Bauernverband widerspricht aktuellen Aussagen zur Düngeverordnung
19.12.2018 | Wenn es nach den Aussagen von Verbundberatungspartnern geht, werden Güllekanäle nicht mehr als Lagerkapazität im Sinne der Düngeverordnung angerechnet. Der Bauernverband widerspricht dieser Auslegung und hat das Landwirtschaftsministerum aufgefordert, die Möglichkeiten der Düngeverordnung auszuschöpfen.
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