Imker- und Bauernverband zur Notfallzulassung von Neonikotinoiden
Gemeinsame Stellungnahme: Die Verbände bewahren einen „kühlen Kopf“
Landwirte und Imker arbeiten in Bayern schon seit Jahren sehr eng zusammen. Gerade während der Diskussion um das bayerische Volksbegehren „Rettet die Bienen“ entstand ein Vertrauensverhältnis. Jetzt haben sich der Imker- und der Bauernverband gemeinsam zur Notfallzulassung für Neonikotinoide geäußert. Kern der Stellungnahme: Beide Verbände zeigen Verständnis für die jeweiligen Sorgen und bewahren eine kühlen Kopf.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte für Bayern nur für die Zuckerrübe eine zeitlich und räumlich eng begrenzte Notfallzulassung für den neonikotinoiden Wirkstoff Thiamethoxam für Ober-, Mittel- und Unterfranken erteilt. Verbunden damit sind hohe Auflagen für die Landwirte.
- So darf beispielsweise nach der Zuckerrübe keine blühende Zwischenfrucht oder eine andere für Bienen attraktive Kultur angebaut werden.
- Vor der Aussaat, spätestens eine Woche davor, müssen die Zuckerrüben verarbeitenden Betriebe in der Region das Institut für Bienenkunde und Imkerei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, die regionalen Imkervereine und die zuständigen Bienensachverständigen informieren.
- Weitere Voraussetzung ist ein strenges Monitoring, das wir ausdrücklich befürworten.
Direkt von der Zuckerrübe geht kein Risiko für Bienen aus, da die Zuckerrübe nicht zur Blüte kommt, sondern lange vorher geerntet wird. Als Blattfrucht ist die Zuckerrübe für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges Glied in der Fruchtfolge und trägt in den Anbaugebieten zum Einkommen der Landwirte bei.
Der chemische Pflanzenschutz wird in der Gesellschaft sehr emotional diskutiert, insbesondere die Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide wird mitverantwortlich gemacht für den Rückgang der Insekten und speziell der Bienen. Inzwischen haben Neonikotinoide weitgehend ihre Zulassung verloren, sogar als Beize, wo geringste Mengen direkt auf das Saatkorn aufgebracht und die Pflanzen gezielt von innenheraus geschützt werden.
Das Verbot der Beizung mit Neonikotinoiden bleibt für die Landwirtschaft nicht folgenlos, was letztes Jahr besonders die fränkischen Zuckerrübenanbauern zu spüren bekamen: 87 Prozent der Zuckerrübenflächen waren vom durch Blattläuse übertragenen Vergilbungsvirus befallen. Ein Befall in diesem Umfang ist existenzbedrohend und rechtfertigt eine Notfallzulassung wirksamer Pflanzenschutzmittel.
Stefan Spiegl, Präsident Landesverband Bayerischer Imker e.V.: "Begeistert sind wir nicht, wir sehen aber die langfristigen Bemühungen in der Landwirtschaft, die auf eine gesündere und nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen mit einer Reduktion des chemischen Pflan-zenschutzes ausgerichtet ist."
Stefan Köhler, BBV-Umweltpräsident: "Wir verstehen die Sorgen der Imker, freuen uns aber auch, dass wir in diesem für uns so wichtigen Thema an einem Strang ziehen und uns auf das Verständnis der Imker verlassen können."
Wichtig ist auch die Kommunikation vor Ort. Landwirte und Imker sind aufgefordert, aufei-nander zuzugehen und in regelmäßigem Austausch zu bleiben.