Investitionsförderprogramm von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften
Interessenbekundungsverfahren läuft; Frist ist der 19. August 2024
Das Wichtigste in Kürze:
- Maschinenförderung für verschiedene Kategorien im Volumen von bis zu 100 Millionen Euro bis ins Jahr 2027.
- Im Fokus steht die Förderung von Maschinen zur Bewirtschaftung von wiedernässten oder nassen Moorböden, die auch als erstes bedient wird.
- Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vom 22. Juli bis 19. August 2024 nötig, um überhaupt am Programm teilnehmen zu können.
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) hat man das Ziel, die Klimaschutzleistung auf landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen und parallel die Biodiversität zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung
- der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und
- der Biodiversität in Agrarlandschaften
aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds des Bundes gefördert.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier.
Das entsprechende Merkblatt zur Richtlinie ist hier aburufbar.
Das Förderprogramm umfasst insbesondere Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Die Positivliste, die nur die Maschinenkategorien und nicht jede einzelne Maschinen eines jeden Herstellers enthält, finden Sie hier. Zudem sind auch die jeweiligen Fördersätze hinterlegt.
Sollte eine Aufforderung zur Antragsstellung erfolgen, müssen die Hersteller eine Herstellerbestätigung ausfüllen, dass ihre Maschinen den Kriterien des Förderprogramms entsprechen. Eine Schulung für die Hersteller vonseiten der Rentenbank ist hierfür für Anfang August geplant. Somit kann es sein, dass Hersteller bei Fragen aktuell noch nicht sprechfähig sind, ob ihre Maschine sicher in jedem Fall die Anforderungen erfüllt.
Die Schritte zur Antragsstellung entnehmen Sie folgenden Dokument:
Als erstes ist zwingend die Interessenbekundung notwendig, die bis zum 19. August für das Antragsjahr 2024 zu erfolgen hat. Dafür muss die gewünschte Maschinenkategorie und die Höhe des geplanten Investitionsvolumens angegeben werden. Erst wenn dann eine Einladung zur Antragsstellung erfolgt, sind die dann folgenden Schritte relevant.
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist zwingend zuvor eine Registrierung auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank notwendig. Bisherige Registrierungen sind hinfällig und haben keine Gültigkeit mehr. Somit können die Registrierungen aus dem Investitionsprogramm Landwirtschaft nicht genutzt werden.
Wichtig ist, dass prioritär Maschinen für die Moorbewirtschaftung gefördert werden sollen und erst nachrangig die anderen Maschinenkategorien. Sollten die Anträge die Mittel über-steigen, erfolgte eine Reihung in einem zufälligen Reihungsverfahren. Sollten Maschinen zur Moorbewirtschaftung beantragt werden und die Aufforderung zur Antragsstellung erfolgen, muss ein Nachweis über die Bewirtschaftung solcher Flächen erbracht werden. Auch ist noch unklar wie groß die jeweilige Mittelverteilung zwischen den verschiedenen Kategorien sein wird.