Korrekturen nötig!
BBV fasst bei DüVo, Roten Gebieten und Gewässerrandstreifen nach
Ausdrücklich befürwortet wird das Zurücknehmen der fehlerhaften Karten einer ersten Gewässerrandstreifenkulisse. Nun muss die Wasserwirtschaftsverwaltung die Karten nach den tatsächlichen Verhältnissen überarbeiten. Die Bemessungsgrundlage müssen fließende und stehende Gewässer wie zum Beispiel Flüsse, Bäche und Seen sein. Alle künstlichen Gewässer sowie Be- und Entwässerungsgräben, insbesondere kleine, künstliche Gewässer mit kleinem Bett und geringer Wasserführung, müssen außen vor bleiben. Als Bezugspunkt für die Breite der Gewässerrandstreifen bei Ackerflächen wurde in der Landesversammlung die Uferlinie bestätigt. Gewährleistet muss sein, dass die betroffenen Landwirte und Grundeigentümer rechtzeitig über neue Entwürfe informiert werden. Bei zweifelhaften Ergebnissen muss eine Einzelfallprüfung und Ortsbegehungen ermöglicht werden. Solange keine Klarheit zu den Gewässerrändern und konkreten Betroffenheiten besteht, dürfen den Landwirten keine Nachteile entstehen oder Sanktionen verhängt werden. Zudem müssen zeitnah die angekündigten Ausgleichszahlungen für gesetzliche Gewässerrandstreifen eingeführt werden.
Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium nun einen Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt hat, machte der Bauernverband auch nochmals seine Kritik gegenüber Ministerpräsident Söder deutlich. Die praxisfremden Vorschläge müssen korrigiert werden, denn die Bauern müssen Pflanzen auf ihren Flächen auch künftig ausreichend mit Nährstoffen versorgen können. Das wäre durch die Auflage „nur mehr 80 % des Nährstoffbedarfs“ in roten Gebieten aber nicht mehr möglich. Die Forderungen des Bauernverbandes liegen seit Juni auf dem Tisch. Staatsregierung und Bundesregierung, die bei der weiteren Beratung eingebunden sind und mitentscheiden, müssen dringend Korrekturen auf den Weg bringen.
An Ministerpräsident Söder hat die Präsidentenkonferenz die Bitte gerichtet, dass er dieses Thema zur Chefsache macht, um praxistaugliche Nachbesserungen zu erreichen. Insbesondere muss es weiter möglich bleiben, dass nach der Ernte der Hauptfrucht und vor der Aussaat der Zwischenfrüchte gedüngt wird, da für einen ordentlichen Aufwuchs eine ausreichende Nährstoffversorgung nötig ist. Die bedarfsgerechte Düngung von Grünland ist besonders umweltverträglich und muss deshalb flächendeckend möglich bleiben. Bei den „Roten Gebieten“ muss aus Sicht des Bayerischen Bauernverbands in Bayern die zum Teil nicht nachvollziehbare Festlegung überprüft und Bereiche gegebenenfalls wieder ausgenommen werden. Die aktuelle Kulisse in Bayern und die Messstellengrundlagen wurden vom bayerischen Umweltministerium Anfang 2019 per Allgemeinverfügung festgesetzt. Seit die genaue Karte und auch die dafür herangezogenen Messstellen bekannt sind, verlangt der Bauernverband eine Überarbeitung.