Maisfeld
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Kreisobmänner lehnen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab

Position der Kreisobmänner

30.04.2008 | Auf Wunsch der Kreisobmännertagung im Herbst 2007 hat sich der Bayerische Bauernverband nochmals ausführlich mit grundsätzlichen Fragestellungen zur Gentechnik befasst. Hierzu fand am 18. März 2008 eine große Fachtagung im Haus der bayerischen Landwirtschaft in Herrsching statt.

Am 4. April 2008 befassten sich die zuständigen Landesfachausschüsse für tierische Veredelung, pflanzliche Produktion, ländlichen Raum und Umwelt sowie der Arbeitskreis Sonderkulturen und die Arbeitsgruppe Ökolandbau des Bayerischen Bauernverbandes mit dieser Thematik. Sie erarbeiteten dort Beschlussempfehlungen für die Kreisobmännertagung, die am 24. April nach über drei Stunden Diskussion die folgende Stellungnahme mit großer Mehrheit beschloss:

Stellungnahme anlässlich der Kreisobmännertagung des Bayerischen Bauernverbandes am 24.04.2008 in Herrsching:

Die Kreisobmännertagung des Bayerischen Bauernverbandes hat sich am 24.04.2008 erneut intensiv mit der Thematik „Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft“ auseinandergesetzt.

Als wesentliches Ergebnis der Diskussion ist festzuhalten: Die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes lehnen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aufgrund nach wie vor noch zu vieler ungeklärter Risiken ab. Gleichzeitig stellen sie fest, dass für die Zulassung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen die Politik verantwortlich ist. Umso mehr gilt es, Konflikte innerhalb der Landwirtschaft nicht zuzulassen.

Darüber hinaus haben die Kreisobmänner folgende berufsständische Anliegen beschlossen:

  1. Die Ablehnung des Anbaus von GVO aufgrund einer Reihe von heute noch nicht verlässlich abschätzbaren Risiken geschieht insbesondere in Verantwortung des Schutzes von Mensch, Tier und Natur. Auch die Verbraucher sprechen sich eindeutig gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus.   
     
  2. Der Bayerische Bauernverband lehnt die Patentierung von Pflanzen und Tieren entschieden ab. Es ist dringend erforderlich, in diesem Sinne die EU-Biopatentrichtlinie schnellstens zu ändern.   
     
  3. Erzeugern, Verarbeitern und Verbrauchern muss beim Kauf und Bezug Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen garantiert werden.   
     
  4. Entgegen der Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes lässt das Europäische und Nationale Recht den Anbau zugelassener, genetisch veränderter Sorten zu. Gegen den Anbau gerichtete Maßnahmen wie Gewalt, zu Gewalt aufrufende Aktionen, psychosozialer Druck, Verletzung des Eigentums etc. lehnen die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes strikt ab.
     
  5. Wichtigste Grundvoraussetzung für die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden ist die Saatgutreinheit. Die BBV-Kreisobmännertagung setzt sich deshalb für EU-weit gültige Schwellenwerte für zufällig und technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen in Saat- und Pflanzgut von unter 0,1 % ein.   
     
  6. Verbindliche Anbauregeln müssen EU-weit gelten und den Schutz der gesamten Landwirtschaft und damit auch der Nicht-Anwender der Gentechnik gewährleisten. Dabei sind auch Wetterkapriolen hinsichtlich der Auskreuzungsproblematik zu berücksichtigen. So lehnen die Kreisobmänner z. B. unterschiedliche Abstandsregelungen zu benachbarten Flächen strikt ab.   
     
  7. Um den Nutzen und die Risiken der Gentechnik für die gesamte Landwirtschaft objektiv beurteilen zu können, ist eine unabhängige und transparente Forschung notwendig. Dabei muss Forschung von wissenschaftlichen Einrichtungen optimal koordiniert werden und auf möglichst wenige Standorte begrenzt werden. Forschung muss sowohl in Verbindung mit Langzeitfütterungsversuchen als auch in Verbindung mit Untersuchungen auf ökologische Auswirkungen stattfinden. Freilandversuche sind auf das notwendige Maß einzuschränken.   
     
  8. Der Bayerische Bauernverband spricht sich für die Ausweitung von gentechnikanbaufreien Zonen auf freiwilliger Basis aus. Die Entscheidung über derartige Zonen liegt allein bei den Bauern.   
     
  9. Zur Bewältigung aktueller Fragestellungen, wie z. B. die Bekämpfung des Maiszünslers, ist es dringend notwendig, wieder verstärkt die Möglichkeiten der klassischen Pflanzenzüchtung zu nutzen und von Seiten des Staates auch die hierzu notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.


 
Sofortiges Anbauverbot von MON 810

Darüber hinaus fordern die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes ein sofortiges Anbauverbot von MON 810, solange nicht die Bedenken an diesen Maissorten – z. B. Gefährdung von Bienen, anderen Insekten etc. – zweifelsfrei ausgeräumt sind.