Ein Traktor mit Güllefass auf einer Wiese.
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Kritik an aktuellen roten Gebieten bestätigt

Erfreuliche Entscheidung des Agrarausschusses im Bayerischen Landtag

11.03.2022 | Der Agrarausschuss im Bayerischen Landtag hat in seiner Sitzung am 9.03.2022 die Staatsregierung aufgefordert, über den aktuellen Stand beim Ausbau des Messnetzes zur Ausweisung von roten Gebieten zu berichten. Daneben wurden 13 Petitionen zu roten Gebieten als Material an die Staatsregierung überwiesen.

Der Landtag hatte bereits am 12. November 2019 die Ausweitung des Messstellennetzes in Bayern gefordert. Von den mindestens notwendigen 900 zusätzlichen Messstellen wurden in den letzten beiden Jahren mit lediglich rund 240 Messstellen deutlich zu wenig neu geschaffen. Der Berichtsantrag ist daher eine notwendige und logische Konsequenz.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Ausschuss 13 Petitionen aus ganz Bayern zur Ausweisungspraxis roter Gebiete behandelt. Dabei wurde deutlich, dass jeder Einzelfall völlig anders gelagert ist. In allen 13 Fällen hat der Ausschuss gemäß § 80 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages beschlossen die Petitionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung, zur Würdigung und als Material zu überweisen. Der Ausschuss bringt damit zum Ausdruck, dass die Petenten grundsätzlich Recht haben und deren Gesuch bei der künftigen Abgrenzung berücksichtigt werden sollte. Ablehnend im Ausschuss haben sich allerdings nur die Grünen geäußert. Diese wurden jedoch regelmäßig überstimmt. MdL Gisela Sengl stellte die hervorragende Qualität des bayerischen und deutschen Trinkwassers heraus und betonte, dass man die gute Qualität des Grundwassers in Deutschland als etwas ganz Besonderes auch im EU-weiten Vergleich sehen müsse. EU-weit könne man eben nicht überall den Wasserhahn aufdrehen und das Wasser trinken.

Etwas Wasser in den Wein goss ein Vertreter des Umweltministeriums. Dieser teilte mit, dass die Staatsregierung die erforderliche Zahl von 1.500 Messstellen erst Ende 2024 erreichen wolle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bau von Messstellen alleine für die Ausweisung nitratsensibler Gebiete nicht ausreicht. Vielmehr sind dann auch noch entsprechende Messergebnisse aus den Messstellen zu gewinnen. Im Zweifelsfalle sind also Messstellen, die 2024 fertiggestellt werden, erst mit Messergebnissen für das Jahr 2027 einsetzbar. Dieser Zustand ist und bleibt nicht hinnehmbar.