Landschaft mit Äckern und Wiesen
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Naturwiederherstellungsgesetz: Bis 7. Februar bei EU-Umfrage mitmachen

An Konsultation teilnehmen und für einheitliche nationalen Wiederherstellungspläne sorgen

29.01.2025 | Nach der knappen Annahme des Naturwiederherstellungsgesetz (Nature Restoration Law: NRL) auf EU-Ebene müssen nun die Mitgliedsstaaten nationale Wiederherstellungspläne erstellen. Die EU-Kommission schlägt eine europaweit einheitliche Ausgestaltung vor. Bis zum 7. Februar 2025 können Bürgerinnen und Bürger – gerade auch Landwirte, Waldbesitzer und Grundeigentümer – im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ihre persönlichen Anliegen weitergeben.

Nach der knappen Annahme des Naturwiederherstellungsgesetz (Nature Restoration Law: NRL) auf EU-Ebene steht für die Mitgliedsstaaten nun die Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne an. In einem Entwurf schlägt die EU-Kommission hierfür eine europaweit einheitliche Ausgestaltung dieser Wiederherstellungspläne seitens der EU-Staaten vor. 

Bis zum 7. Februar 2025 kann jeder Interessierte – gerade auch Landwirte, Waldbesitzer und Grundeigentümer – der EU-Kommission im Rahmen einer öffentlichen Konsultation seine persönlichen Kernanliegen melden, die ihm für die geplanten Durchführungsregeln für die Gestaltung der zu erstellenden Wiederherstellungspläne wichtig sind. Machen Sie mit und teilen Sie der EU-Kommission Ihre Meinung mit: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14480-Uniform-format-for-national-restoration-plans_de

Als Orientierungshilfe und Hilfestellung bei der Erstellung einer persönlichen Stellungnahme stehen BBV-Mitgliedern nach dem Login unten weitere Infos zur Verfügung. 

So macht man bei der Online-Konsultation mit: 

  1. Link aufrufen: Teilnahme ist hier möglich
  2. Anschließend muss jeder Teilnehmer für sich ein so genanntes Konto auf der Webseite der Europäischen Kommission erstellen.
  3. Jede Rückmeldung kann maximal 4.000 Zeichen umfassen.
  4. Erstellen Sie Ihre persönliche Stellungnahme und senden Sie diese ab.

Hintergrundinfos zur EU-Verordnung „Naturwiederherstellung“ :

Nach langen und intensiven Verhandlungen auf EU-Ebene wurde das Wiederherstellungsverordnung der EU mit knapper Mehrheit am 17. Juni 2024 durch den EU-Ministerrat angenommen. Der Bauernverband hatte sich bei den seit Juni 2023 laufenden Beratungen zu den NRL-Plänen der EU-Kommission für Freiwilligkeit und für den Vorrang von Kooperation eingesetzt und sich gegen neue ordnungsrechtliche Vorgaben ausgesprochen. Nach der Verabschiedung der Verordnung müssen die Mitgliedsstaaten nun als nächsten Schritt bis zum 1. September 2026 nationale Wiederherstellungspläne vorlegen. 

In einem neu veröffentlichten Entwurf einer Durchführungs-Verordnung sieht die EU-Kommission vor, dass diese Wiederherstellungspläne auf Basis einer einheitlichen Vorgabe erstellt werden. Als Ziele des Vorgehens nennt die EU-Kommission, eine Reduktion von Verwaltungsaufwand, eine effiziente Wiederverwendung der Informationen und eine transparente Planung zu ermöglichen.

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kann bis zum 7. Februar 2025 online eine Rückmeldung zu diesem Entwurf der EU-Kommission abgegeben werden. Die europaweit eingehenden Rückmeldungen möchte die EU-Kommission für die Fertigstellung der Durchführungsverordnung berücksichtigen.

Für die Land- und Forstwirtschaft wird die Ausgestaltung des deutschen nationalen Aktionsplans von zentraler Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Bäuerinnen und Bauern an der Konsultation teilnehmen.

Weitere Infos und Vorschläge, die bei der persönlichen Stellungnahme genutzt werden können, finden BBV-Mitglieder nach dem Login unten.