Nein zu neuen Vorschlägen von Klöckner und Schulze
Bauernverband kritisiert Verschärfungspläne zur Düngeverordnung massiv
In Berlin luden die Bundesministerinnen Klöckner und Schulze zu einer erneuten Gesprächsrunde zur Verschärfung der Düngeverordnung ein. Beide Ministerinnen erläuterten ihre aktuell erweiterten Vorschläge für eine Verschärfung der bisherigen Düngeverordnung, die die Bundesregierung mit der EU-Kommission beraten will. Zu der Gesprächsrunde waren Vertreter der Landwirtschaftsministerien der Bundesländer, der Landwirtschaft, der Umweltverbände und der Wasserwirtschaft eingeladen.
Der Deutsche Bauernverband hat bereits in der Runde massive Kritik an den neuerlichen, überzogenen Vorschlägen geübt und vehement für die Düngemöglichkeit von Zwischenfrüchten nach der Ernte ausgesprochen. Auch eine Entlastung für Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngen, wurde angemahnt. Zudem hat Präsident Rukwied bei der DBV-Erntepressekonferenz die Verschärfungspläne deutlich zurückgewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, praktikable Vorschläge auf den Tisch zu legen.
In Anbetracht der gesetzten Frist aus dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission erklären das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium, gegenüber Brüssel keinen Spielraum bei der Ausgestaltung zu sehen. Die EU-Kommission mahnt gegenüber Deutschland unter anderem an, dass bisher nicht alle Bundesländer nitratbelastete Gebiete (rote Gebiete) ausgewiesen haben. Aktuell haben Bundesministerin Klöckner und Bundesministerin Schulze insbesondere folgende Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung vorgestellt, die die Bundesregierung mit der EU-Kommission nun beraten will, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern:
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den Nährstoffvergleich zu streichen
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in „roten Gebieten“ eine Sperrfrist für Grünland von 4 Monaten bei einer Begrenzung der Herbstausbringung auf 60 kg N/ha
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in „roten Gebieten“ eine Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist und Kompost von 4 Monaten bzw. 2 Monaten für „gewässerschonend“ arbeitende Betriebe
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außerhalb der „roten Gebiete“ eine Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist und Kompost von 1,5 Monaten
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die Ausbringung von Festmist und Kompost auf gefrorene Böden auf max. 120 kg N/ha zu begrenzen
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keine Düngung am Gewässerrand auf einem 3 m breiten Streifen ab 5 % Hangneigung zuzulassen
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eine Sperrfrist für Phosphatdünger in belasteten Gebieten zwischen dem 15. November und dem 30. Januar.
die Länder zu verpflichten, ihre Landesverordnungen binnen 6 Monaten in Kraft zu setzen.